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Herzlich Willkommen bei der Stadtwerke Neuffen AG!

Aktuelles

11.08.2026

Wichtiger Kundenhinweis: Informationen zu Schreiben bezüglich eines „Smart-Meter-Zählerwechsels“ in Neuffen

Aktuell erhalten Bürgerinnen und Bürger in Neuffen Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH. In diesen Schreiben wird eine kostenlose Installation von intelligenten Messsystemen (oft als Smart Meter bezeichnet) angeboten. Die Deutsche Messwesen ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und handelt unabhängig von der Stadtwerke Neuffen AG. Die folgenden Fragen und Antworten helfen Ihnen, das Angebot richtig einzuordnen.  


1. Warum habe ich ein Schreiben der Deutschen Messwesen erhalten?

Die Deutsche Messwesen ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Das Unternehmen bietet bundesweit den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und wirbt dafür mit Postwurfsendungen.

Wichtig: Das Schreiben stammt nicht von der Stadtwerke Neuffen AG, dem Netzbetreiber oder einer Behörde. Die Deutsche Messwesen GmbH ist ein privates Unternehmen, handelt eigenständig und nicht in unserem Auftrag. 


2. Arbeiten die Stadtwerke Neuffen mit der Deutschen Messwesen zusammen? 

Nein. Zwischen den Stadtwerken Neuffen und der Deutschen Messwesen besteht keine Zusammenarbeit. Die Deutsche Messwesen ist ein unabhängiger Anbieter am Markt für Messstellenbetrieb.  


3. Muss ich auf das Schreiben reagieren oder einen Termin vereinbaren? 

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Wenn bei Ihnen künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden Sie vom zuständigen Messstellenbetreiber rechtzeitig informiert. In Neuffen und Beuren ist das die Stadtwerke Neuffen AG.  


4. Wer ist für den Smart-Meter-Roll-out in Neuffen und Beuren zuständig?

Für Neuffen und Beuren ist die Stadtwerke Neuffen AG der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Roll-out Schritt für Schritt um. 

Die Stadtwerke kümmern sich bei der Neuinstallationen von PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen um den Einbau Ihres Smart Meters. Wenn Sie bereits eine bestehende Anlage, eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung oder einen jährlichen Verbrauch von 6.000 kWh haben, wird ihr Zähler im Rahmen des regulären, gesetzlich vorgeschriebenen Wechsels für Sie kostenlos durch einen Smart Meter ersetzt. Es entstehen keine zusätzlichen Installationskosten.  

Die Kosten für den Betrieb intelligenter Messsysteme sind abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung und sind gesetzlich reguliert. Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Stadtwerke Neuffen AG gelten folgende Preise:  

  • Moderne Messeinrichtung (Standard): 25,00 Euro pro Jahr (brutto, gesetzlich gedeckelt)
      
  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert  

Link zu unserem Preisblatt für den Messstellenbetrieb

 

5. Stimmt die Aussage, dass die Installation „kostenlos“ ist?

Die Deutsche Messwesen wirbt mit einer kostenlosen Installation. Dabei sollten Sie beachten: Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber entstehen für den gesetzlich vorgesehenen Einbau in der Regel keine separaten Installationskosten. Entscheidend sind daher die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten Sie sorgfältig prüfen.


6. Entstehen mir Kosten, wenn ich zur Deutschen Messwesen wechsle? 

Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Während grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlichen Preisobergrenzen unterliegen, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Preise grundsätzlich frei gestalten.  

Prüfen Sie daher insbesondere:

  • die jährlichen Kosten  

  • die Vertragslaufzeit  

  • Kündigungsfristen  

  • mögliche Zusatzleistungen  


Ein Angebotsvergleich lohnt sich.


7. Erhalte ich automatisch die genannte Netzentgeltreduzierung von 124 Euro pro Jahr?

Nein. Die im Schreiben genannte Entlastung nach § 14a EnWG gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem:  

  • eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox) 
     
  • die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage  

  • die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen  

Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Entlastung.


8. Für wen sind Smart Meter überhaupt gesetzlich vorgesehen?

Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:

  • Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr

  • Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung

  • Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Wärmepumpen und Wallboxen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden und damit unter die Regelungen des § 14a EnWG fallen

Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig eingebaut werden. Für die meisten Haushalte besteht aber aktuell keine Verpflichtung, bereits jetzt auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.


9. Was raten die Stadtwerke ihren Kundinnen und Kunden?

Informieren Sie sich in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.  

 

Wenn Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Zählerstand, Smart Metern, zum gesetzlichen Roll-out oder zu Ihrem konkreten Fall haben, unterstützen wir Sie gerne! Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an mailto:kontakt(at)stadtwerke-neuffen-ag.de oder rufen Sie uns an unter 07025 900310.

Weitere unabhängige Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auch auf den Seiten der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale.

Ihr Team der Stadtwerke Neuffen AG

10.08.2026

Trinkwasserversorgung in der Kernstadt Neuffen - Aktuelle Information zur weiterhin veränderten Wasserhärte

Die anhaltend sommerliche Witterung und die damit verbundenen hohen Temperaturen sorgen in unserer Region nach wie vor für einen außergewöhnlich hohen Wasserbedarf bei gleichzeitig geringer Quellschüttung. Um Ihre zuverlässige und lückenlose Trinkwasserversorgung auch bei diesen anhaltenden Spitzenwerten jederzeit sicherzustellen, beziehen wir weiterhin zusätzliche Mengen an Fremdwasser von der Landeswasserversorgung.

Durch diese veränderte Zusammensetzung liegt die Härte unseres Trinkwassers bis auf Weiteres im Härtebereich „hart“ (zuvor: Härtebereich „weich“).

Bitte beachten Sie, dass die Qualität des Wassers hiervon unberührt bleibt. Es handelt sich weiterhin um qualitativ einwandfreies, streng kontrolliertes Trinkwasser, das alle Vorgaben der Trinkwasserverordnung lückenlos erfüllt. Sie können es uneingeschränkt im Haushalt nutzen und trinken. 


Wichtige Handlungsempfehlungen für Verbraucher

  • Dosierung von Waschmitteln anpassen
    • Bitte orientieren Sie sich bei der Dosierung an den Angaben für den Härtebereich „hart“.
    • Die genauen Mengenangaben finden Sie auf der Rückseite Ihrer Waschmittelpackung.
    • Eine korrekte Dosierung schont trotz höherer Härte die Umwelt und Ihren Geldbeutel.

  • Einstellungen an Haushaltsgeräten prüfen 
    • Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Spülmaschinen benötigen oft eine manuelle Eingabe der Wasserhärte.
    • Stellen Sie diese Geräte temporär auf den Wert „hart“ um, damit integrierte Enthärtungsanlagen korrekt arbeiten.

  • Geräte auf Kalkablagerungen prüfen 
    • Durch den höheren Härtegrad kann sich schneller Kalk in Heißwassergeräten absetzen.
    • Wir empfehlen, Wasserkocher und Kaffeemaschinen in dieser Phase etwas häufiger als gewohnt zu entkalken.


Ausblick und Rückfragen

Eine Rückkehr zum gewohnten Härtebereich „weich“ hängt von zwei Faktoren ab: Zum einen müssen die Temperaturen sinken, damit der allgemeine Wasserbedarf wieder zurückgeht. Zum anderen sind ergiebige Niederschläge notwendig, damit sich unsere eigenen Quellen erholen und wieder besser schütten. Erst wenn sich die Situation nachhaltig entspannt hat, reduzieren wir den Fremdwasserbezug. 

Wir werden Sie an dieser Stelle sowie auf unserer Homepage umgehend darüber informieren. 


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe beim bewussten Umgang mit unserem Trinkwasser.

Ihr Team der Stadtwerke Neuffen AG

04.08.2026

Dringender Aufruf Ihres Wasserversorgers: Jedes Gebäude zählt – Bitte sparen Sie jetzt Trinkwasser!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die anhaltende Trockenheit führt aktuell zu einer spürbaren Belastung unserer Trinkwasserversorgung. Da es seit Wochen kaum geregnet hat, schütten unsere lokalen Quellen derzeit deutlich weniger Wasser als im langjährigen Durchschnitt. Gleichzeitig steigt der Verbrauch in den Hitzeperioden massiv an.

Noch ist die Versorgung mit sauberem Trinkwasser gesichert. Damit das so bleibt und wir auch für den Notfall – wie etwa den Brandschutz für die Feuerwehr – immer genügend Reserven in den Hochbehältern haben, müssen wir jetzt gemeinsam handeln.

Wir bitten Sie daher ab sofort dringend um Ihre Unterstützung:

  • Rasenflächen nicht mehr sprengen: Ein brauner Rasen sieht vorübergehend unschön aus, erholt sich aber beim nächsten Regen vollständig.

  • Poolbefüllungen verschieben: Bitte befüllen oder erneuern Sie das Wasser in privaten Pools und Planschbecken vorerst nicht.

  • Nutzgärten gezielt gießen: Gießen Sie Gemüse und Kräuter bitte ausschließlich in den kühlen Abend- oder frühen Morgenstunden. Verwenden Sie dafür idealerweise gesammeltes Regenwasser.

  • Auto- und Hofreinigung stoppen: Verzichten Sie auf das Waschen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen von Einfahrten und Terrassen mit Trinkwasser.

  • Im Haushalt mitdenken: Nutzen Sie Wasch- und Spülmaschinen nur voll beladen und stellen Sie beim Einseifen oder Zähneputzen das Wasser ab.


Wasser ist unser kostbarstes Gut. Mit jedem Liter, den Sie heute einsparen, sichern Sie die Versorgung von morgen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Verantwortung und Ihre Mithilfe!

Ihr Team der Stadtwerke Neuffen AG

Kundenzentrum - so erreichen Sie uns

Sie sind Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmekunde, haben Fragen zu unseren Vertragsangeboten, wollen umziehen, eine Einzugsermächtigung erteilen? Die Mitarbeiterinnen im Öffnet internen Link im aktuellen FensterKundenzentrum stehen Ihnen montags bis freitags persönlich und telefonisch gerne zur Verfügung.

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