Ihr kompetenter Partner für die
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen

Aktuelles

Werbeanrufe für Vertragswechsel

Aktuell kommt es wieder vermehrt zu Werbeanrufen angeblich im Namen der Stadtwerke. Bitte seien Sie vorsichtig und geben am Telefon keine privaten Daten weiter!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zertifikate

Aufgrund des Beschlusses BK6-21-282 der Bundesnetzagentur sind alle Marktpartner der Sparten Strom und Gas verpflichtet, die Marktkommunikation über den Übertragungsweg AS4 (Applicability Statement 4) durchzuführen, so dass EDIFACT-Nachricht über andere Übertragungswege durch die Stadtwerke Neuffen AG nicht mehr verarbeitet werden.

Lieferant Strom:edifact.neuffen.lf.strom
Lieferant Gas:edifact.neuffen.lf.gas
BKV:edifact.neuffen.bkv
Lieferant Clearing:clearing.neuffen
VNB Strom:edifact.neuffen.vnb.strom
VNB Gas:edifact.neuffen.vnb.gas
MSB:edifact.neuffen.msb
VNB Clearing:clearing.neuffen.netz

 

gültig bis 21.09.2024: 
Lieferant Neuffen & VNB Neuffen 

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (USt 1 TH)

gültig bis 08.08.2027

gültig bis 18.08.2024

gültig bis 30.09.2021

Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes (§ 4 StromStG)

Leitet Herunterladen der Datei einErlaubnisschein

Nachweis für Lieferer von Erdgas (§38 Abs. 3 Energiesteuergesetz als Lieferant von Erdgas und § 78 Abs. 4 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung - EnergieStV)

Leitet Herunterladen der Datei einNachweis für Lieferer von Erdgas

abweichender Datenaustausch

Die Stadtwerke Neuffen AG macht im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (Az.: BK6-06-009) Gebrauch. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.

EDIFACT-Nachrichtenversionen Netz

Die Nachrichtenformate sind in der jeweiligen gültigen Fassung der Bundesnetzagentur (siehe Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.edi-energy.de) mit dem Netzbetreiber auszutauschen.

Die Übermittlung der EDIFACT-Nachrichten erfolgt mit Verschlüsselung und fortgeschrittener Signatur.

KontaktInhaltsverzeichnisDruckansichtSeitenanfang