Ihr kompetenter Partner für die
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen
Soforthilfe für Gas-und Wärmekunden
Dazu ist wichtig darauf hinzuweisen, dass in der Praxis kein Geld fließt und nur die Gas- bzw. Wärmeabschläge für November, die im Dezember 2022 fällig werden, nicht abgebucht werden oder zu überweisen sind.
Weiter Informationen finden Sie hier.
Vertrieb
Kommunikationsdatenblatt Lieferant Strom
Kommunikationsdatenblatt Lieferant Gas
Netzbetreiber
Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber Strom
Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber Gas
Zertifikate
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (USt 1 TH)
gültig bis 18.08.2024
gültig bis 30.09.2021
gültig bis 12.10.2018
gültig bis 06.10.2015
gültig bis 14.10.2014
Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes (§ 4 StromStG)
Nachweis für Lieferer von Erdgas (§38 Abs. 3 Energiesteuergesetz als Lieferant von Erdgas und § 78 Abs. 4 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung - EnergieStV)
Die Stadtwerke Neuffen AG macht im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (Az.: BK6-06-009) Gebrauch. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Die Nachrichtenformate sind in der jeweiligen gültigen Fassung der Bundesnetzagentur (siehe www.edi-energy.de) mit dem Netzbetreiber auszutauschen.
Die Übermittlung der EDIFACT-Nachrichten erfolgt mit Verschlüsselung und fortgeschrittener Signatur.