Ihr kompetenter Partner für die
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen
EEG-Umlage entfällt ab 01.07.2022
Durch den Wegfall der EEG-Umlage sinkt der Strompreis netto um 3,723 ct/kWh bzw. brutto um 4,43 ct/kWh. Gern können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand hier oder unter 07025-900310 übermitteln.
Die Stromversorgung unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, Einblick zu nehmen. Daher finden Sie hier einige dieser Rechtsgrundlagen.
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 07.07.2005 in der Fassung vom 26.06.2013ENWG_2005
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV) vom 25.07.2005 in der Fassung vom 14.08.2013StromNZV_2005
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) vom 25.07.2005 in der Fassung vom 14.08.2013StromNEV_2005
Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV) vom 29.10.2007 in der Fassung vom 14.08.2013ARegV_2007
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006 in der Fassung vom 03.09.2010NAV_2006
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26.10.2006 in der Fassung vom 25.07.2013StromGVV_2006
Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV) vom 25.07.2013MessZV_2008
Neben diesem durch Gesetze und Verordnungen geregelten Rechtsrahmen gelten für das Stromnetz der Stadtwerke Neuffen AG weitere Regelungen.
Diese finden Sie in der Navigation links unter Stromnetz und GPKE.