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Wortlaut zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung
Die Stromlieferung erfolgt, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, nach der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen der Grundversorgung" vom 26. Oktober 2006.
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Mit den Stromrechnungen ab Februar 2006 informieren die Stadtwerke Neuffen ihre Kunden zusätzlich darüber, welchen Anteil das Netznutzungsentgelt am Netto-Rechnungsbetrag hat. Das Netznutzungsentgelt setzt sich zusammen aus: