Ihr kompetenter Partner für die
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen
In dem Regulierungsverfahren gemäß § 21a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. §§ 2,4,24,32 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde (LRegB) die Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode festgelegt. Aus der jeweils gültigen Erlösobergrenze wurden die folgenden Netzentgelte berechnet. Der spezifische Leistungspreis wird in Abhängigkeit der tatsächlich höchsten Stundenleistung berechnet. Der spezifische Arbeitspreis wird in Abhängigkeit der tatsächlichen Arbeit bestimmt.
Preise für die Nutzung des Erdgasverteilungsnetzes der Stadtwerke Neuffen AG inklusive der Preise für das vorgelagerte Netz der FairNetz GmbH finden Sie hier.
vorläufiges Netzentgelt Gas 2025
Die Abrechnung der Kunden mit Leistungsmessung erfolgt stets nach der Sigmoidfunktion.
Eine Abrechnung von Kunden ohne Leistungsmessung erfolgt stets nach der Preistabelle.
Nachfolgend veröffentlichen wir den gesamten Lieferantenrahmenvertrag inkl. aller Anlagen als pdf-Dokument.
Die Unterlagen basieren auf den Vertragsmustern unseres Partnerunternehmens der Stadtwerke Crailsheim GmbH. Auf das Urheberrecht weisen wir ausdrücklich hin. Jede Verwendung und Weiterverarbeitung - auch in Ausschnitten oder Teilen - ist nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet.