Ihr kompetenter Partner für die
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen

Netzzugang / Entgelte

Vorbemerkungen

In dem Regulierungsverfahren gemäß § 21a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. §§ 2,4,24,32 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde (LRegB) die Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode festgelegt. Aus der jeweils gültigen Erlösobergrenze wurden die folgenden Netzentgelte berechnet. Der spezifische Leistungspreis wird in Abhängigkeit der tatsächlich höchsten Stundenleistung berechnet. Der spezifische Arbeitspreis wird in Abhängigkeit der tatsächlichen Arbeit bestimmt.

Erdgasnetzentgelte

Preise für die Nutzung des Erdgasverteilungsnetzes der Stadtwerke Neuffen AG inklusive der Preise für das vorgelagerte Netz der FairNetz GmbH finden Sie hier.

vorläufiges Netzentgelt Gas 2025

Netzentgelt Gas 2024

Netzentgelt Gas 2023

Netzentgelt 2022

Preisblatt Gas 2021

 

Die Abrechnung der Kunden mit Leistungsmessung erfolgt stets nach der Sigmoidfunktion.

Eine Abrechnung von Kunden ohne Leistungsmessung erfolgt stets nach der Preistabelle.

Lieferantenrahmenvertrag

Nachfolgend veröffentlichen wir den gesamten Lieferantenrahmenvertrag inkl. aller Anlagen als pdf-Dokument.

Die Unterlagen basieren auf den Vertragsmustern unseres Partnerunternehmens der Stadtwerke Crailsheim GmbH. Auf das Urheberrecht weisen wir ausdrücklich hin. Jede Verwendung und Weiterverarbeitung - auch in Ausschnitten oder Teilen - ist nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet.

Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV 13

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