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Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen
Aktuell kommt es zu Werbeanrufen angeblich im Namen der Stadtwerke. Bitte seien Sie vorsichtig und geben am Telefon keine privaten Daten weiter!
Weitere Informationen finden Sie hier.
Pools im eigenen Garten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Was es beim Befüllen, Betrieb und Entleeren zu beachten gilt, haben wir für Sie in dieser Kundeninformation zusammengestellt.
Gartenpools und „Planschbecken“ füllen Sie am besten mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Gesammeltes Regenwasser oder Wasser aus einem privaten Brunnen sind nicht geeignet, da diese häufig mikrobiologisch oder chemisch belastet sind und sogar gesundheitsschädlich sein können.
Eine Befüllung über von der Abwassergebühr befreite Sonderwasserzähler (Gartenwasserzähler) wäre nur möglich, wenn das Poolwasser anschließend nicht der Kanalisation zugeleitet, sondern auf dem Grundstück versickert wird. Dies ist jedoch ohne vorherige Behandlung des Wassers nicht erlaubt und stellt ggf. eine Ordnungswidrigkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz dar.
Die Befüllung des Pools sollte daher ausnahmslos mit einem Gartenschlauch über die Hausinstallation erfolgen. Das entnommene Wasser wird über Ihren Wasserzähler gemessen und abgerechnet.
Eine Poolbefüllung mit „privaten“ Standrohren oder über die Feuerwehr ist nicht zulässig. Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz muss bezahlt werden und muss über geeichte Abrechnungszähler laufen. Juristisch würden Sie mit einer ungezählten Entnahme sogar einen Wasserdiebstahl begehen.
Auch die Stadtwerke Neuffen geben keine Standrohre zur Befüllung von privaten Poolanlagen aus. Ausnahme ist die Ausgabe von Standrohren an Poolbaufirmen zur Erstbefüllung im Rahmen einer Abnahme / Dichtheitsprüfung.
Das Entleihen eines Standrohrs würde Ihnen hinsichtlich der Zeit oder der Kosten auch keinen Vorteil bringen. Die Ausleihe eines Standrohrs kostetet 20€ (netto) Grundgebühr zzgl. Tagesmiete und Verbrauch und Kanalgebühren. Dazu kommen die Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Stadtverwaltung und das Organisieren von geeignetem Rohr- und Absicherungsmaterial, da sich die Hydranten in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum befinden.
Die benötigte Dauer zur Befüllung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Inhalt des Pools, Wasserdruck, Durchmesser und Länge der Leitung bzw. des Gartenschlauchs. Überschlägig kann man von ½ bis 1 Stunde je m³ ausgehen.
Ein Pool mit einem Durchmesser von 3,5m und einer Füllhöhe von einem Meter hat ein Volumen von ca. 10m³ (10.000 Liter). Demnach kann die Befüllung 5 – 10 Stunden dauern.
Wenn Sie Ihren Pool unbeaufsichtigt befüllen, sichern Sie den Schlauch am Pool. Nur so können Sie sicher sein, dass das Wasser nicht unbeabsichtigt und unkontrolliert in den Garten oder benachbarte Gebäude fließt.
Für Trinkwasser fallen Wasser- und Abwassergebühren an, die Ihnen mit der Jahresabrechnung in Rechnung gestellt werden.
Das einmalige Befüllen eines handelsüblichen Gartenpools von 8 bis 10 m³ Inhalt kostet demnach rund 45€ bis 56€.
Eine einwandfreie Wasserqualität ist das A und O für einen ungetrübten Badespaß.
Bei Poolwasser handelt es sich um stehendes Wasser, in dem sich über die Standzeit auch Keime vermehren können. Diese nehmen wir dann beim Platschen oder Schwimmen gegebenenfalls auf.
Wir empfehlen daher, bei der Pflege des Poolwassers keine Experimente einzugehen. Ein Gartenpool sollte regelmäßig gereinigt werden. Es sollten ausschließlich zugelassene Aufbereitungs- und Pflegemittel entsprechend der Herstellervorgaben verwendet werden.
Schwimmbadwasser ist Schmutzwasser, das nicht ohne vorherige Behandlung und behördliche Erlaubnis ins Gewässer eingeleitet werden darf. Das gilt auch für das Versickern von Wasser aus Gartenpools auf dem eigenen Grundstück.
Hintergrund ist, dass das Wasser u.a. durch den Einsatz chemischer Zusatzstoffe (wie z.B. Pflege- und Reinigungsmittel, Chlor, Algenschutz, Flockungsmittel o.ä.) in seinen Eigenschaften verändert wurde.
Der Regelentsorgungsweg ist daher der Schmutzwasserkanal! Denn: Chemie gehört nicht in den Garten oder ins Grundwasser!
Trinkwasser ist kostbar und darf nicht verschwendet werden. Das gilt vor allem in den Sommermonaten bei der Verwendung im Garten.
Wenn Sie sich für einen privaten Pool entschieden haben, sollten Sie auch verantwortungsvoll mit dem darin befindlichen Trinkwasser umgehen.
Vermeiden Sie hohen Wasserverlust durch Verdunstung, indem Sie den Pool bei Nichtbenutzung abdecken. Befüllen Sie den Pool nicht zu hoch, um Wasseraustrag beim Schwimmen und Plantschen zu reduzieren.
Immerhin entsprechen 10m³ (= 10.000 Liter!) Poolwasser dem Monatsverbrauch eines 3-Personen-Haushalts an Trinkwasser!