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Hausanschlussbeantragung
Anmeldung zum Strom-Netzanschluss (Inbetriebsetzung)
Hier veröffentlichen wir die für die Stadtwerke Neuffen AG gültigen Technischen Anschlussbedingungen Strom.
Die Technischen Anschlussbedingungen bestehen aus:
Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung 2023. Die TAB 2023 ist ab 01.08.2024 im Netzgebiet der Stadtwerke Neuffen gültig.
"Ergänzenden Bestimmungen" der Stadtwerke Neuffen AGVerordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Hier können Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) als pdf-Datei herunterladen:
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Für die Anschlussnutzung in Mittelspannung finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) in Mittelspannung hier.
Hier veröffentlichen wir die für das Stromnetz der Stadtwerke Neuffen AG gültigen „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Neuffen AG zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Diese Ergänzenden Bedingungen sind ab 01.07.2007 gültig.
Hier veröffentlichen wir das für das Stromnetz der Stadtwerke Neuffen AG gültige Preisblatt zu den „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Neuffen AG zur Niederspannungsanschlussverordnung – NAV“
Diese Preisblätter sind ab 01.01.2026 gültig.
Preisblatt Netzanschluss Strom 2026
Preisblatt Netzanschluss Strom Mittelspannung 2026
Preisblatt vorübergehend versorgte Anlagen Strom_2026
Dieses Preisblatt ist ab 01.01.2017 bis 31.12.2025 gültig.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 01.07.2007 sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung von 110 kV oder darüber verpflichtet, Angaben zu ihrem Netz zu veröffentlichen.
Die Stadtwerke Neuffen AG betreibt kein Elektrizitätsversorgungsnetz mit einer Spannung von 110 kV oder darüber, die Veröffentlichungspflicht entfällt damit.