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Anmeldung zum Strom-Netzanschluss (Inbetriebsetzung)
Hier veröffentlichen wir die für die Stadtwerke Neuffen AG gültigen Technischen Anschlussbedingungen Strom.
Die Technischen Anschlussbedingungen bestehen aus:
Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung 2023. Die TAB 2023 ist ab 01.08.2024 im Netzgebiet der Stadtwerke Neuffen gültig.
"Ergänzenden Bestimmungen" der Stadtwerke Neuffen AGVerordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Hier können Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) als pdf-Datei herunterladen:
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Für die Anschlussnutzung in Mittelspannung finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) in Mittelspannung hier.
Hier veröffentlichen wir die für das Stromnetz der Stadtwerke Neuffen AG gültigen „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Neuffen AG zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Diese Ergänzenden Bedingungen sind ab 01.07.2007 gültig.
Hier veröffentlichen wir das für das Stromnetz der Stadtwerke Neuffen AG gültige Preisblätter zu den „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Neuffen AG zur Niederspannungsanschlussverordnung – NAV“
Preisblatt Netzanschluss Strom 2026
Preisblatt Netzanschluss Strom Mittelspannung 2026
Preisblatt vorübergehend versorgte Anlagen Strom_2026
Mit der Veröffentlichung des BDEW-Musterwortlauts für die Technischen Anschlussbedingungen von Kundenanlagen in der Mittelspannung (TAB Mittelspannung) ist ein zentraler Schritt hin zu mehr Harmonisierung beim Netzanschluss erreicht. Der Musterwortlaut schafft Klarheit für Netzkunden und Netzbetreiber, indem technische Anforderungen sowie Prozesse vereinheitlicht werden.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Strom-versorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz). Auch für Anlagen, für die die Errich-tungsplanung bereits abgeschlossen und mit uns abgestimmt ist, besteht keine An-passungspflicht.
Alle Dokumente für den Download finden Sie am Ende.
Rechtlicher Hintergrund
Der BDEW-Musterwortlaut bietet eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Ausgestaltung der TAB in der Mittelspannung. Hintergrund ist § 19 Abs. 1a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der seit 2024 eine Begründungspflicht für TAB in der Nieder- und Mittelspannung vorsieht, sofern Netzbetreiber Ergänzungen zu den Technischen Anschlussregeln (TAR) des VDE FNN vornehmen. Diese Begründungspflicht entfällt für solche Ergänzungen zur TAR, die im BDEW-Musterwortlaut enthalten sind. Während ein solcher Musterwortlaut in der Niederspannung bereits seit Jahren etabliert und weit verbreitet ist, liegt nun erstmals ein entsprechendes Dokument für die Mittelspannung vor.
Harmonisierungserfolge und technische Grundlage
In dem Musterwortlaut konnten konkrete Harmonisierungen erarbeitet werden, die bisher in der Praxis unterschiedlich gehandhabt wurden. Dazu zählen unter anderem eine verbindliche Rückmeldefrist von 10 Werktagen des Netzbetreibers auf Netzanschlussanfragen, die Vorgabe eines Leistungsschalters ab einer Transformator-Bemessungsleistung von 1 MVA sowie eine einheitliche Eigentumsgrenze am Kabelendverschluss. Darüber hinaus wurden Prozesse und Begrifflichkeiten zur Inbetriebnahme des Netzanschlusses und zur Inbetriebsetzung der Übergabestation harmonisiert. Weitere Vereinheitlichungen betreffen unter anderem die festgelegten Leistungsklassen für den Einsatz von Fernwirktechnik bei Erzeugungs- und Bezugsanlagen, Anforderungen an Schutzgeräte und Fehlerrichtungsanzeiger, Vorgaben für Zählerplätze sowie ein neues Netzanschlussdatenblatt, das die Anforderungen des jeweiligen Netzbetreibers übersichtlich darstellt.
Grundlage des Musterwortlauts sind die Technischen Anschlussregeln Mittelspannung (TAR Mittelspannung) des VDE FNN in der Fassung von September 2023. Die TAB ergänzen und konkretisieren diese Regeln, ohne diesen zu widersprechen, und sind strukturell identisch aufgebaut. Bei der Erarbeitung des Musterwortlautes TAB Mittelspannung wurden sowohl die bereits im BDEW geleisteten Vorarbeiten im Rahmen von zwei Anwendungshilfen für den Netzanschluss von Ladesäulen in der Mittelspannung (Prozess und Technik) als auch, wo bereits möglich, die laufende Novellierung der TAR berücksichtigt.
PDF BDEW Musterwortlaut TAB-Mittelspannung 1.1
PDF Formularvorlage Netzanschlussdatenblatt Teil 1
Gemäß § 3 Abs. 1 der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 01.07.2007 sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung von 110 kV oder darüber verpflichtet, Angaben zu ihrem Netz zu veröffentlichen.
Die Stadtwerke Neuffen AG betreibt kein Elektrizitätsversorgungsnetz mit einer Spannung von 110 kV oder darüber, die Veröffentlichungspflicht entfällt damit.