Ihr kompetenter Partner für die
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen

Aktuelles

Werbeanrufe für Vertragswechsel

Aktuell kommt es zu Werbeanrufen angeblich im Namen der Stadtwerke. Bitte seien Sie vorsichtig und geben am Telefon keine privaten Daten weiter!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Stadtwerke Neuffen vermieten Standrohre zur vorübergehenden Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz. Die Entnahme erfolgt über sogenannte Unterflurhydranten. Die Standrohre sind mit geeichten Wasserzählern sowie Sicherheitseinrichtungen ausgestattet und verfügen über verschiedene Anschlussmöglichkeiten für Schläuche.

Wer kann Standrohre ausleihen und zu welchem Zweck?

Standrohre werden ausschließlich für Zwecke ausgegeben, für die eine anderweitige Zurverfügungstellung von Wasser technisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Die Verwendung der gemieteten Standrohre ist nur für den angegebenen Verwendungszweck und –ort erlaubt. Mögliche Verwendungszwecke sind z.B. die Bereitstellung von Bauwasser bei Neubauten und im Straßenbau oder größere Anpflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum.

Für die Befüllung von Pools oder Teichen werden Standrohre nur ausgegeben, wenn es sich um eine Erstbefüllung durch die errichtende Firma handelt (Inbetriebnahme und Dichtheitsprüfung).

Standrohre werden ausschließlich an Firmen oder Bauherren ausgegeben. Eine Vermietung an sonstige Privatpersonen erfolgt nicht.

Die Verwendung eigener / fremder Standrohre ist nicht zulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen haben!

Welche Kosten fallen an?

Die Kosten für die Ausleihe eines Standrohrs setzen sich aus einer Grundgebühr, der Tagesmiete und den Verbrauchsgebühren zusammen.

Für die Vermietung eines Standrohrs wird eine Grundgebühr von 20,00 € (netto) erhoben, die Tagesmiete für ein Standrohr beträgt 2,10 € (netto) je Kalendertag.

Der Verbrauch wird entsprechend der über den Wasserzähler gemessenen Frischwassermenge ermittelt und nach Rückgabe des Standrohrs dem Mieter in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich fallen für die entnommene Wassermenge auch Kanalgebühren an. Eine Befreiung von den Kanalgebühren ist nur möglich, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass das Wasser nicht dem Kanal zugeführt wurde oder wird.

Für die Vermietung von Standrohren wird eine Kaution in Höhe von 250 € erhoben. Diese ist bei Abholung des Standrohrs in bar zu entrichten oder vorab zu überweisen. Die Kaution wird nach Rückgabe des Standrohrs mit den Leihgebühren, dem Verbrauch und den Kosten für etwaige Beschädigungen verrechnet und anschließend auf ein vom Mieter angegebenes Bankkonto überwiesen.

Wie kann ich ein Standrohr beantragen?

Die Beantragung eines Standrohrs kann formlos erfolgen. Am besten melden Sie sich telefonisch bei uns. Geben Sie den Verwendungszweck und den Ort an, wo Wasser benötigt wird. Anschließend erhalten Sie einen Lageplan, aus dem die Entnahmemöglichkeiten (Unterflurhydranten) ersichtlich sind.

Da sich die Hydranten meistens im öffentlichen Verkehrsraum befinden, ist in der Regel die Einholung einer „Verkehrsrechtlichen Anordnung“ zur Arbeitsstellensicherung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Esslingen erforderlich. Diese können Sie mit dem von uns erhaltenen Lageplan beantragen. Für die Einholung der Erlaubnis und die Absicherung der Arbeitsstelle ist alleine der Mieter verantwortlich.

Sobald Ihnen die Anordnung vorliegt, können Sie das Standrohr bei uns abholen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Beachten Sie auch, dass die Anzahl der verfügbaren Standrohre begrenzt ist und melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig an.

Welches Zubehör erhalte ich mit dem Standrohr?

Mit Ausgabe des Standrohrs erhalten Sie von uns einen sogenannten „Hydrantenschlüssel“, der zum Öffnen des Unterflurhydranten dient.

Schläuche sowie Material zur Sicherung der Arbeitsstelle (Barken, Absperrkegel etc.) können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Stadtwerke Neuffen schließen über die Vermietung des Standrohrs einen Vertrag mit dem Mieter ab.

Mustervertrag Standrohr-Mietvertrag

Sofern die entleihende Person nicht mit dem Mieter / Rechnungsempfänger identisch ist, ist eine Vollmacht zur Berechtigung zum Abschluss des Standrohr-Mietvertrags erforderlich.

Bei der Benutzung der Standrohre sind die Benutzungshinweise zwingend zu beachten. Ein entsprechendes Merkblatt wird mit dem Mieter ausgehändigt.

KontaktInhaltsverzeichnisDruckansichtSeitenanfang