Ihr kompetenter Partner für die
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen

Aktuelles

Tausch Gas- und Wasserzähler

Ab 03. Juli 2023 werden im Auftrag der Stadtwerke Neuffen AG Gas- und Wasserzähler getauscht, deren Eichfrist demnächst abläuft.

Weiter Informationen finden Sie hier.

STW Gas Classic

Ihnen ist Flexibilität bei der Gasversorgung wichtig?

Dann bietet Ihnen der STW Gas Classic die Freiheiten die Sie benötigen.


Die Vorteile des STW Gas Classic:


• Flexible Vertragslaufzeit

• Gas zu gewohnt günstigen Konditionen

• Unkompliziert und komfortabel

Preise für die Grundversorgung ab 01.01.2024

(gleichzeitig:- Preise für die Ersatzversorgung für alle Bedarfsarten
                     - allgemeine Preise für Kunden ohne Sondervertrag für alle Bedarfsarten)

Die Preisanpassung erfolgt durch die Erhöhung der Netzentgelte, der CO2-Abgabe und der Gasspeicherumlage zum 01.01.2024.

Preisstufe I
(Verbrauch bis 2.020 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,71516,815ct/kWh
Grundpreis45,1848,34€/Jahr
Preisstufe II
(Verbrauch von 2.021 bis 5.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,37316,449ct/kWh
Grundpreis63,0067,41€/Jahr
Preisstufe III
(Verbrauch von 5.001 bis 15.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,22816,294ct/kWh
Grundpreis95,32101,99€/Jahr
Preisstufe IV
(Verbrauch von 15.001 bis 90.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,17316,235ct/kWh
Grundpreis169,91181,80€/Jahr
Preisstufe V
(Verbrauch von 90.001 bis 150.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,14716,207ct/kWh
Grundpreis260,59278,83€/Jahr
Preisstufe VI
(Verbrauch über 150.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,14316,203ct/kWh
Grundpreis335,77359,27€/Jahr


Die Bruttopreise beinhalten die derzeit geltende MwSt von 7 %. 
Das ausführliche Preisblatt finden Sie hier zum Download.

Preise für die Grundversorgung ab 01.09.2023


(gleichzeitig:- Preise für die Ersatzversorgung für alle Bedarfsarten
                     - allgemeine Preise für Kunden ohne Sondervertrag für alle Bedarfsarten)

Preisstufe I
(Verbrauch bis 2.020 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,90217,015ct/kWh
Grundpreis45,1848,34€/Jahr
Preisstufe II
(Verbrauch von 2.021 bis 5.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,56016,649ct/kWh
Grundpreis63,0067,41€/Jahr
Preisstufe III
(Verbrauch von 5.001 bis 15.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,41516,494ct/kWh
Grundpreis95,32101,99€/Jahr
Preisstufe IV
(Verbrauch von 15.001 bis 90.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,36116,436ct/kWh
Grundpreis169,91181,80€/Jahr
Preisstufe V
(Verbrauch von 90.001 bis 150.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,33416,407ct/kWh
Grundpreis260,59278,83€/Jahr
Preisstufe VI
(Verbrauch über 150.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis15,33016,403ct/kWh
Grundpreis335,77359,27€/Jahr


Die Bruttopreise beinhalten die derzeit geltende MwSt von 7 %. 
Das ausführliche Preisblatt finden Sie hier zum Download.

Preise für die Grundversorgung ab 01.01.2023


(gleichzeitig:- Preise für die Ersatzversorgung für alle Bedarfsarten
                     - allgemeine Preise für Kunden ohne Sondervertrag für alle Bedarfsarten)

Preisstufe I
(Verbrauch bis 2.020 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis18,77420,088ct/kWh
Grundpreis45,1848,34€/Jahr
Preisstufe II
(Verbrauch von 2.021 bis 5.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis18,43219,722ct/kWh
Grundpreis63,0067,41€/Jahr
Preisstufe III
(Verbrauch von 5.001 bis 15.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis18,28719,567ct/kWh
Grundpreis95,32101,99€/Jahr
Preisstufe IV
(Verbrauch von 15.001 bis 90.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis18,23319,509ct/kWh
Grundpreis169,91181,80€/Jahr
Preisstufe V
(Verbrauch von 90.001 bis 150.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis18,20619,480ct/kWh
Grundpreis260,59278,83€/Jahr
Preisstufe VI
(Verbrauch über 150.000 kWh/Jahr)
NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis18,20219,476ct/kWh
Grundpreis335,77359,27€/Jahr

 Die Bruttopreise beinhalten die derzeit geltende MwSt von 7 %.
 Das ausführliche Preisblatt für Januar 2023 finden Sie hier zum Download.

Der in der Verbrauchsabrechnung aufgeführte Verrechnungs-Brennwert ist notwendig, um die vom Gaszähler gemessenen Kubikmeter Gas in Kilowattstunden (thermische Abrechnung) umzurechnen.

Die Nettopreise beinhalten die Energiesteuer auf Erdgas in Höhe von 0,55 Ct/kWh.

Bei Belieferung an Tarifkunden werden folgende Konzessionsabgaben an die Stadt Neuffen und an die Gemeinde Beuren abgeführt:
    ausschließlich für Kochen und Warmwasser     0,61 Ct/kWh
    sonstige Tariflieferungen                                  0,22 Ct/kWh
    die Belieferung von Sondervertragskunden      0,03 Ct/kWh

Die Nettopreise beinhalten das für die Nutzung des Erdgasverteilnetzes zu entrichtende Netzentgelt.

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Die Preisblätter der vergangenen Jahre stehen hier für Sie zum Download bereit.

Preisblatt ab 01.10.2022

Preisblatt ab 01.04.2022

Preisblatt ab 01.01.2022

Preisblatt 2021

Preisblatt ab 01.07.2020 (16 % MwSt)

Preisblatt bis 30.06.2020 (19 % MwSt)

Preisblatt 2019

Grundversorgung

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Neuffen AG die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Der Grundversorgungstarif bildet dabei den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Für Gewerbekunden ab 10.000 kWh besteht zur Grundversorgung laut EnWG keine gesetzliche Verpflichtung.

Für Geschäftskunden bieten wir einen Sondertarifvertrag an.

Sofern ein schriftlicher Vertrag über das Sonderprodukt nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Grundversorgungstarif) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.

Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Versorgungssicherheit / Bezugsquellen

Aktuell gibt es bei den Lieferungen aus Russland keinerlei Einschränkungen. Der Druck in den Leitungen liegt im garantierten Niveau.

  • Verschiedene Lieferländer: Deutschland bezieht nur knapp ein Drittel seines Erdgasbedarfs aus Russland. 29 % kommen aus Norwegen, 20 % aus den Niederlanden, 13 % direkt aus Deutschland, der Rest aus Dänemark, Großbritannien und anderen Ländern (Quelle: bdew 2010). Diese Lieferländer sind überaus zuverlässig und werden ihre Liefermengen erhöhen.
  • Weitere Pipelines: Neben den Transitleitungen über die Ukraine gibt es weitere Pipelines, durch die russisches Erdgas zu uns gelangt. So transportiert etwa die Leitung durch Weißrussland auch größere Mengen und trägt zur Versorgungssicherheit bei.

 

Hinweis:
Vorübergehend versorgte Anlagen und weiterführende Leistungen werden von der Stadtwerke Neuffen AG in der Funktion des Netzbetreibers erbracht. Unsere angebotenen Produkte bleiben in diesem Fall unberührt. Weiterführende Information finden Sie hier.

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