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Stromeinspeisung

Nach den Vorschriften des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) sind die Stromnetzbetreiber zum vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und zur vorrangigen Abnahme dieses Stromes von den Anlagenbetreibern und zur Vergütung des abgenommenen Stromes nach im Gesetz geregelten Preisen verpflichtet.

Die gesetzliche Grundlage für das aktuell gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz finden Sie nachfolgend:

Link zum Gesetzestext 

Antworten auf häufige Fragen zum Thema Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden Sie auch auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Link zur Bundesnetzagentur

Messkonzepte für Einspeiseanlagen

Nachfolgend finden Sie diverse in unserem Netzgebiet geltende Messkonzepte.

Messkonzepte PV 1-7

Messkonzepte PV 7-1-40

Leitet Herunterladen der Datei einMesskonzepte Speicher

Meldepflicht für Photovoltaik-Anlagen

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung dieser Anlagen zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms nach EEG verpflichtet.

Seit dem 31.01.2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) in Betrieb und löst das PV-Meldeportal ab. Die Meldepflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind seitdem ausnahmslos über das MaStR-Webportal unter folgendem Link zu erfüllen.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR


Fragen zur Meldung von PV-Anlagen können an die Bundesnetzagentur gerichtet werden:


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.bundesnetzagentur.de.

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