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EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz

Informationen für Anlagenbetreiber

Nach den Vorschriften des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) sind die Stromnetzbetreiber zum vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und zur vorrangigen Abnahme dieses Stromes von den Anlagenbetreibern und zur Vergütung des abgenommenen Stromes nach im Gesetz geregelten Preisen verpflichtet.
Die gesetzliche Grundlage für das ab 01.01.2009 gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2009) finden Sie nachfolgend:

Öffnet externen Link in neuem FensterEEG 2009

Für Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, gilt teilweise noch die alte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2004 (EEG2004), die Sie nachfolgend finden:

Öffnet externen Link in neuem FensterEEG 2004

Für Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2004 in Betrieb genommen wurden, gilt teilweise noch die alte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2000 (EEG2000), die Sie nachfolgend finden:

Öffnet externen Link in neuem FensterEEG 2000

Messkonzepte für Einspeiseanlagen

Nachfolgend finden Sie diverse in unserem Netzgebiet geltende Messkonzepte.

Messkonzepte PV 1-7

Messkonzepte PV 7-1-40

Leitet Herunterladen der Datei einMesskonzepte Speicher

Meldepflicht für Photovoltaik-Anlagen

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung dieser Anlagen zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms nach EEG verpflichtet.

Seit dem 31.01.2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) in Betrieb und löst das PV-Meldeportal ab. Die Meldepflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind seitdem ausnahmslos über das MaStR-Webportal unter folgendem Link zu erfüllen.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR


Fragen zur Meldung von PV-Anlagen können an die Bundesnetzagentur gerichtet werden:


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.bundesnetzagentur.de.

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