Ihr kompetenter Partner für die
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen

Aktuelles

Tausch Gas- und Wasserzähler

Ab 03. Juli 2023 werden im Auftrag der Stadtwerke Neuffen AG Gas- und Wasserzähler getauscht, deren Eichfrist demnächst abläuft.

Weiter Informationen finden Sie hier.

STW StromClassic

Ihnen ist Flexibilität bei der Stromversorgung wichtig?

Dann bietet Ihnen der STW StromClassic die Freiheiten die Sie benötigen.


Die Vorteile des STW StromClassic:


• Flexible Vertragslaufzeit
• Strom zu gewohnt günstigen Konditionen
• Unkompliziert und komfortabel

Preise für STW StromClassic ab dem 01.01.2024

Durch steigende Netznutzungsentgelte und Umlagen erhöhen sich die Arbeitspreise um 3,22 ct/kWh.

STW Strom Classic
Nettopreise
Bruttopreise

Tagstrom (HT/ET)38,84446,224ct/kWh
Nachtstrom (NT)37,15444,213ct/kWh
GrundpreiseNettopreiseBruttopreise
Eintarifzähler78,5093,42€/Jahr
Zweitarifzähler101,90121,26€/Jahr

 Das ausführliche Preisblatt steht hier zum Download für Sie bereit.

Preise ab dem 01.09.2023

STW Strom Classic
Nettopreise
Bruttopreise

Tagstrom (HT/ET)36,13543,001ct/kWh
Nachtstrom (NT)34,44540,990ct/kWh
GrundpreiseNettopreiseBruttopreise
Eintarifzähler78,5093,42€/Jahr
Zweitarifzähler101,90121,26€/Jahr

 Das ausführliche Preisblatt steht hier zum Download für Sie bereit.

Preise ab dem 01.01.2023

STW Strom Classic
Nettopreise
Bruttopreise

Tagstrom (HT/ET)42,01750,000ct/kWh
Nachtstrom (NT)40,30747,965ct/kWh
GrundpreiseNettopreiseBruttopreise
Eintarifzähler78,5093,42€/Jahr
Zweitarifzähler101,90121,26€/Jahr

 Das ausführliche Preisblatt steht hier zum Download für Sie bereit.

Nachtstrom ist vorteilhaft, wenn der Stromverbrauch in der Schwachlastzeit mehr als 1.400 kWh im Jahr beträgt

Kündigungsfrist: 2 Wochen

Es gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (StromGVV).

Die Bruttopreise enthalten Abgaben nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG), Abgabe nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Koppelung (KWKG), §19 Strom NEV-Umlage, Off-Shore-Umlage, Umlage nach der Verordnung für abschaltbare Lasten, Netzentgelte, die gesetzliche Ökosteuer (Stromsteuer) in Höhe von 2,05 Cent/kWh sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Die Nettopreise beinhalten die an die Stadt Neuffen bzw. an die Gemeinde Beuren abzuführende Konzessionsabgabe für:

  • gesamten Verbrauch bei Eintarifmessung 1,32 Ct/kWh
  • Verbrauch in der Starklastzeit bei Zweitarifmessung 1,32 Ct/kWh
  • Verbrauch in der Schwachlastzeit bei Zweitarifmessung 0,61 Ct/kWh

Die Nettopreise beinhalten das für die Nutzung des Stromverteilnetzes zu entrichtende Netzentgelt.

Der Verbrauch in der Starklastzeit wird zu Preisen für Tagstrom abgerechnet.

Der Verbrauch innerhalb der Schwachlastzeit wird zu Preisen für Nachtstrom bzw. für Heizungsstrom abgerechnet.

Starklastzeiten im Netz der Stadtwerke Neuffen AG sind für die Bedarfsarten Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaft: Montag bis Sonntag von 06:00 bis 22:00 Uhr

Alle übrigen Zeiten sind Schwachlastzeiten. Schaltzeiten anderer Netzbetreiber können abweichen.

Hier können Sie sich die Preisblätter der vergangenen Jahre herunterladen.

Die Preisblätter für 2022 finden Sie hier:
ab 1. Juli 2022 (Wegfall EEG-Umlage)
ab 1. April 2022 
ab 1. Januar 2022

Das Preisblatt für 2021 finden Sie hier.
Das Preisblatt für 2020 (19% MwSt) finden Sie hier
Das Preisblatt für 2020 (16% MwSt) finden Sie hier
Das Preisblatt für 2019 finden Sie hier.


Grundversorgung:
Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Neuffen AG die Belieferung mit Strom an.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Ersatzversorgung:
Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Netznutzung

Mit den Stromrechnungen ab Februar 2006 informieren die Stadtwerke Neuffen ihre Kunden zusätzlich darüber, welchen Anteil das Netznutzungsentgelt am Netto-Rechnungsbetrag hat. Das Netznutzungsentgelt setzt sich zusammen aus:

  • Netzentgelten wie z. B. Leistungs-, Grund- und Arbeitspreisen,
  • Entgelten für Messung und Abrechnung,
  • der Konzessionsabgabe und
  • der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)-Umlage
KontaktInhaltsverzeichnisDruckansichtSeitenanfang