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Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen

Aktuelles

Tausch Gas- und Wasserzähler

Ab 03. Juli 2023 werden im Auftrag der Stadtwerke Neuffen AG Gas- und Wasserzähler getauscht, deren Eichfrist demnächst abläuft.

Weiter Informationen finden Sie hier.

So ergibt sich die tatsächlich Soforthilfe

Bitte beachten Sie, dass der tatsächlich Anspruch aus der Soforthilfe von Ihrem Abschlag für Gas bzw. Wärme abweichen kann. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzt (EWSG) beinhaltet dazu ein klar definiertes Berechnungsmodell, woraus sich die jeweilige finanzielle Unterstützung konkret ergibt.

Grundlage für Rechenbeispiel

Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Energiepreis aus einem Arbeits- und Grundpreis zusammensetzt. Beide werden in der nachfolgenden Berechnung berücksichtigt:

  • Ihre Jahresverbrauchsmenge, die zum Stand Sept. 2022 durch uns prognostiziert wurde

  • diese Menge geteilt durch 12 (Monate = ein Jahr)

  • diese 1/12 kWh-Menge wird mit dem Arbeitspreis zum Stand 1. Dezember 2022 multipliziert

  • plus dem anteiligen Grundpreis für Dez. 2022 (= 1/12 des Jahres-Grundpreis)

Soforthilfe exemplarisch für einen 4 Personen-Haushalt (= 21.600 kWh)

Um leichter rechnen zu können, gehen wir von einem Arbeitspreis = 10 Cent/kWh und einem Grundpreis von 120 € aus. Außerdem wird der Jahresverbrauch von 21.600 kWh/12 = 1.800 kWh berechnet.

Somit ergibt sich folgende nach dem Gesetz berechnete Soforthilfe:


Arbeitspreis: 1.800 kWh * 10 Ct/kWh / 100 = 180 €

Grundpreis: 120 € / 12 = 10,00 €

Summe im Monat = 190 €


Somit ergibt sich als sog. „Dezember-Soforthilfe“ ein Betrag von 190 €. Lag ihr Abschlag bei 180 €, den Sie über Ihren Energieversorger eingespart haben, erhalten Sie mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung eine Gutschrift über 10 €.

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