Ihr kompetenter Partner für die
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen
Soforthilfe für Gas-und Wärmekunden
Dazu ist wichtig darauf hinzuweisen, dass in der Praxis kein Geld fließt und nur die Gas- bzw. Wärmeabschläge für November, die im Dezember 2022 fällig werden, nicht abgebucht werden oder zu überweisen sind.
Weiter Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der tatsächlich Anspruch aus der Soforthilfe von Ihrem Abschlag für Gas bzw. Wärme abweichen kann. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzt (EWSG) beinhaltet dazu ein klar definiertes Berechnungsmodell, woraus sich die jeweilige finanzielle Unterstützung konkret ergibt.
Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Energiepreis aus einem Arbeits- und Grundpreis zusammensetzt. Beide werden in der nachfolgenden Berechnung berücksichtigt:
Um leichter rechnen zu können, gehen wir von einem Arbeitspreis = 10 Cent/kWh und einem Grundpreis von 120 € aus. Außerdem wird der Jahresverbrauch von 21.600 kWh/12 = 1.800 kWh berechnet.
Somit ergibt sich folgende nach dem Gesetz berechnete Soforthilfe:
Arbeitspreis: 1.800 kWh * 10 Ct/kWh / 100 = 180 €
Grundpreis: 120 € / 12 = 10,00 €
Summe im Monat = 190 €
Somit ergibt sich als sog. „Dezember-Soforthilfe“ ein Betrag von 190 €. Lag ihr Abschlag bei 180 €, den Sie über Ihren Energieversorger eingespart haben, erhalten Sie mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung eine Gutschrift über 10 €.