Ihr kompetenter Partner für die
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung
in Beuren und Neuffen

Aktuelles

Tausch Gas- und Wasserzähler

Ab 03. Juli 2023 werden im Auftrag der Stadtwerke Neuffen AG Gas- und Wasserzähler getauscht, deren Eichfrist demnächst abläuft.

Weiter Informationen finden Sie hier.

Aktuelles

18.10.2023

Wir sind am 25. Oktober nachmittags nicht erreichbar.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Büro ist am 25. Oktober 2023 nachmittags nicht besetzt und bleibt geschlossen. Bitte wenden Sie sich nur bei Versorgungsstörungen an 069-75 90 91 75.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

10.07.2023

Wir sind vom 17.-19. Juli nachmittags nicht erreichbar.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Büro ist vom 17. - 19. Juli 2023 nachmittags nicht besetzt und bleibt geschlossen. Bitte wenden Sie sich nur bei Versorgungsstörungen an 069-75 90 91 75.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

28.06.2023

turnusgemäßer Tausch der Gas- und Wasserzähler ab Juli 2023

Ab 03. Juli 2023 werden im Auftrag der Stadtwerke Neuffen AG Gas- und Wasserzähler getauscht, deren Eichfrist demnächst abläuft. Die Firma Horst Schlotterbeck wird den Tausch der Wasserzähler übernehmen. Die Firma Netze BW GmbH führt den Wechsel der Gaszähler durch. Beide Firmen werden einen Nachweis der Stadtwerke Neuffen AG mit sich führen.

Wir bitten Sie den Zugang zum Gas- bzw. Wasserzähler zu ermöglichen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

16.06.2023

Wasserrohrbruch Hohenzollernstraße

Aktuell gibt es einen Wasserrohrbruch in der Hohenzollernstraße, so dass in diesem Gebiet der Wasserdrucks eventuell fallen kann. Unsere Techniker sind bereits vor Ort.

Update: Der Rohrbruch konnte noch am Freitagmittag behoben werden.

Ihre Stadtwerke Neuffen

24.05.2023

Informationen zur Wasserversorgung - Vorübergehende Erhöhung der Wasserhärte

Seit gestern Abend führt die Stadtwerke Neuffen AG dringende technische Arbeiten an der Enthärtungsanlage durch. Dadurch kann es zu einer vorübergehenden Erhöhung der Wasserhärte kommen. Dies gilt nur für die Wasserversorgung der Kernstadt Neuffen, der Stadtteil Kappishäusern ist nicht betroffen.

Wir informieren Sie sobald die Arbeiten abgeschlossen sind. Anschließend steht das Trinkwasser wieder in der bisherigen Härte (Härtegrad: weich) zur Verfügung.  

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Wir stellen ein!

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen

Anlagenmonteur Versorgungstechnik / Gas- und Wasserinstallateur (m/w/d)

27.01.2023

Erstellung der Gas- und Wärmeabrechnungen verzögert sich.

Momentan können wir die Abrechnungen, die Gas oder Wärme enthalten, noch nicht erstellen. Die betroffenen Kunden kommen in den Genuss des 1. Entlastungspakets Gas der Bundesregierung. Diese übernimmt den Dezemberabschlag. Aktuell warten wir noch auf die Auszahlung und Verbuchung der Entlastungsbeträge, damit diese auf den Jahresabrechnungen als Sonderzahlung berücksichtigt werden können.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

19.08.2022

Neue Umlagen für Gaskunden ab 01.10.2022

Ab dem 01. Oktober 2022 ergänzt die Stadtwerke Neuffen AG im Bereich der Erdgasversorgung die Preise um die neu hinzugekommenen staatlichen Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage, die Wiedereinführung der Bilanzierungsumlage sowie der Konvertierungsumlage, was zu einer Preissteigerung netto um 3,086 ct/kWh bzw. brutto (derzeit 19 % MwSt) um 3,672 ct/kWh führt. Der durch die Stadtwerke beeinflussbare reine Energiepreis bleibt unverändert gleich. Die Grundpreise ändern sich nicht. Unsere Erdgastarife finden Sie hier.

Kunden können der Stadtwerke Neuffen AG bis zum 15.10.2022 eine aktuelle Zählerstandsmeldung mitteilen, welche zur Abgrenzung der Preisänderung berücksichtigt wird.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

03.08.2022

Die Trinkwasserversorgung in Neuffen steht wieder zur vollen Verfügung!

Liebe Kundinnen und Kunden,

auf diesem Weg dürfen wir Sie darüber informieren, dass die Trinkwasserversorgung in Neuffen ab sofort wieder zur vollen Verfügung steht. Alle Einschränkungen bei der Nutzung unseres Trinkwassers, zu welchen wir sie aufgerufen haben, entfallen damit.

Hintergrund des Versorgungsengpass in den letzten Tagen war zum einen eine massive Störung in den technischen Anlagen des Wasserwerks sowie zwei zunächst unbemerkte Wasserrohrbrüche, die zu einem unkontrollierten massiven Frischwasserabfluss geführt haben. Erschwerend kam in dieser Situation hinzu, dass unsere eigenen Quellschüttungen aufgrund der aktuellen Trockenheit weniger Rohwasser liefern. Nachdem wir die technischen Störungen im Wasserwerk beseitigt und die genannten Rohrbrüche geschlossen haben, ist das bisher gewohnte Gleichgewicht zwischen Trinkwasserangebot und Trinkwasserbedarf wieder hergestellt. 

Aufgrund der technischen Notwendigkeit unsere Wasseraufbereitung an die derzeitigen Rahmenbedingungen anzupassen, ist die Härte des Trinkwassers allerdings höher als gewohnt.

Die von Ihnen abgeforderten Wassersparmaßnahmen haben uns geholfen,die gewohnte Versorgungssicherheit wieder herzustellen.

Dafür möchten wir uns ausdrücklich bei ihnen bedanken!

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

01.08.2022

Weiterhin Trinkwasser sparen!

Liebe Kundinnen und Kunden,

inzwischen konnten wird die massive Störung in unserem Wasserwerk beseitigen.

Die Wasseraufbereitung ist wieder vollumfänglich funktionsfähig. Aufgrund der derzeitigen Trockenheit ist unsere Eigenwasserförderung allerdings deutlich reduziert, d.h. unsere eigenen Quellen liefern derzeit weniger Rohwasser zur Aufbereitung von frischem Trinkwasser.

Ein größerer Wasserrohrbruch, der derzeit geschlossen wird, hat zusätzlich zu einem unkontrollierten Abfluss von Trinkwasser geführt. Neben der Reparatur des größeren Wasserrohrbruchs sind wir derzeit darum bemüht, unseren Fremdwasserbezug nochmals zu erhöhen, um das Gleichgewicht zwischen dem Trinkwasserbedarf in Neuffen und dem Trinkwasserangebot wieder herzustellen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie weiterhin darum bitten, Trinkwasser dort einzusparen wo es möglich ist.

Wir werden Sie so schnell wie möglich darüber informieren, wenn die Trinkwassernutzung im gewohnten Umfang wieder möglich ist.

Für Ihr Verständnis vielen Dank!

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

25.07.2022

Rasen wässern und Pool füllen verboten: In Neuffen muss Trinkwasser gespart werden

Aufgrund einer größeren Störung in unserem Wasserwerk am Sonntag und einer mit dieser Störung verbundenen Reduzierung des Frischwassersdargebotes müssen wir die Nutzung von Trinkwasser leider kurzfristig einschränken.

Die Nutzung von Trinkwasser zur Befüllung von Pools und/oder Planschbecken, der Bewässerung von Rasenflächen und Beeten (auch kommunale Flächen), dem Waschen von Autos sowie der Betrieb von Hochdruckreinigern wird mit sofortiger Wirkung untersagt. Diese Maßnahmen sind leider notwendig um die gewohnte Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet Neuffen wieder herzustellen. 

Das Ziel ist die Wasserhochbehälter in Neuffen wieder vollständig zu füllen. Aufgrund der derzeit höheren Temperaturen sowie der damit verbundenen Trockenheit ist die Quellschüttung etwas vermindert und die Befüllung der Hochbehälter dauert entsprechend länger. Es besteht jedoch kein Grund zur Besorgnis. Die Versorgung mit Trinkwasser in Neuffen ist sichergestellt. Wir gehen davon aus, dass ab Freitag die gewohnte Trinkwassernutzung wieder möglich sein wird.

Wasser ist ein kostbares Gut und wir alle sollten sparsam damit umgehen. In diesem Zuge möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass der Landkreis Esslingen die Entnahme von Oberflächenwasser aus Gewässern aufgrund der anhaltenden Trockenheit seit vergangenem Freitag untersagt hat.

Wir informieren Sie auf unserer Homepage, wenn die volle Trinkwassernutzung wieder möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!
Ihre Stadtwerke Neuffen AG

14.12.2020

betrügerische Telefonanrufe

Aktuell erreichen uns Mitteilungen, dass es vermehrt zu Telefonanrufen angeblich im Namen der Stadtwerke Neuffen AG kommt. Die Anrufer fragen nach privaten Kundendaten wie z. B. Zählernummer und jährlichem Energieverbrauch.

Wir gehen davon aus, dass die Anrufe von einem anderen Stromlieferanten erfolgen. Sobald diesem Ihre Zählernummer vorliegt, kann er Ihren Vertrag bei uns kündigen und automatisch einen Vertrag mit dem neuen Stromanbieter abschließen.

Bitte geben Sie am Telefon keine Daten preis! Die Stadtwerke Neuffen AG fragt telefonisch keine Daten ab.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

10.12.2020

Versand Ablesekarten

Die Stadtwerke Neuffen AG wird in diesem Jahr die Ablesekarten ab dem 18.12.2020 verschicken. Bitte schicken Sie Ihre Zählerstände bis zum 06.01.2021 zurück. Gern können Sie Ihre Ablesewerte auch hier direkt eintragen.

Vielen Dank!

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

10.12.2020

Vorsicht vor Ablese-Betrügern

Aktuell tauchen wieder Fälle von falschen Energie- und Wasserablesern auf. Betrüger verlangen stellenweise sogar Geld fürs Ablesen. Diese Masche nutzen auch häufig Betrüger, um in die Wohnungen ihrer Opfer zu gelangen und Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Die Stadtwerke Neuffen AG weist daraufhin, dass wir dieses Jahr nur in Ausnahmefällen Ablesungen selbst durchführen und unsere Mitarbeiter einen Dienstausweis vorzeigen können. Es werden grundsätzlich keine Beträge vor Ort kassiert. Im Zweifelsfall kann man telefonischen Rat unter 07025/900310 einholen.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

30.06.2020

Änderung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020

Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket zu Bewältigung der Corona-Krise eine befristete Absenkung der Mehrwersteuersätze beschlossen.

  • Die Mehrwertsteuersenkung soll vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 gelten.
  • Der Mehrwertsteuersatz wird vom 19 % auf 16 % gesenkt.
  • Der ermäßigte Steuersatz sinkt für diesen Zeitraum von 7 % aud 5 %.

 

Die Abschlagsbeträge bleiben bis zum Jahresende unverändert. Auf der Jahresverbrauchsrechnung wird der in 2020 gezahlte Abschlag in zwei Positionen mit zwei unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Sätzen angedruckt.

Unser Abrechnungssystem wird automatisch einen Abrechungssplitt zum 30.06.2020 durchführen. Gerne können Sie uns Ihre aktuellen Zählerstände hier mitteilen. Unser Kundencenter erreichen Sie unter 07025 - 900 310 oder per E-Mail an verbrauchsabrechnung (at) stadtwerke-neuffen-ag.de.


Ihre Satdtwere Neuffen AG

07.11.2018

Warnung vor dubiosen Rechnungen

Bei uns selbst sowie bei einigen Kunden gehen seit gestern E-Mails mit dubiosen Rechnungen im Word-Format als Anhang ein, teilweise wird als Absender auch die Stadtwerke Neuffen AG oder real existierende Betriebe angeführt.

Bitte beachten Sie: Die Stadtwerke Neuffen AG versendet Rechnungen ausschließlich per Post.

Wir raten Ihnen, diese E-Mails sofort zu löschen, da die Anhänge wahrscheinlich mit Viren behaftet sind.


Ihre Stadtwerke Neuffen AG

28.06.2018

Eingeschränkte Erreichbarkeit am 17. Juli 2018

Am 17. Juli 2018 werden umfangreiche Programmierungsarbeiten an unserer Telefonanlage vorgenommen. Es kann passieren, dass wir an diesem Tag nicht durchgehend erreichbar sind.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

02.05.2018

Wir stellen ein!

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir:

Elektroniker Energie-/Gebäudetechnik (m/w)
Anlagenmonteur Versorgungstechnik oder Gas- und Wasserinstallateur (m/w).

Weitere Informationen finden Sie hier.

01.03.2018

Ankündigung Wasserzählerwechsel

Bei einem Teil der eingebauten Wasserzähler (v.a. Eichjahr 2011) in Neuffen und Kappishäusern steht der turnusmäßige Zählerwechsel an. Die Wasserzähler müssen entsprechend den Vorgaben des Eichamtes nach sechs Jahren ausgewechselt werden. Die Tauschaktion geht zu Lasten der Stadtwerke Neuffen AG, für die Abnehmer entstehen dadurch keine Kosten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den genauen Termin für das Wechseln der Wasserzähler nicht vorher bekannt geben können.

Zum Austausch der Zähler wurden die Firmen Ungaro und Schmid beauftragt. Wir bitten Sie den Mitarbeitern dieser Firmen den freien Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren.

Für kurzzeitige Einschränkungen der Wasserversorgung, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel stehen, bitten wir um Ihr Verständnis und möchten uns für Ihre Mitarbeit recht herzlich bedanken.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

13.11.2017

Ableser sind unterwegs im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuffen AG

Ab dem 13. November 2017 lesen unsere Mitarbeiter in Neuffen, Beuren, Balzholz und Kappishäusern die Zähler für die Jahresverbrauchsabrechnung ab. Lassen Sie sich bitte den Ausweis der Stadtwerke Neuffen AG zeigen und gestatten Sie dann unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den jeweiligen Zählern. Dies nimmt nur wenig Zeit in Anspruch und schützt Sie vor Unberechtigten.

Die Ableser sind werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie am Samstagvormittag unterwegs. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keiner der Mitarbeiter berechtigt ist Zahlungen entgegenzunehmen. Falls die Ablesung der Zählerdaten bei einigen Kunden nicht durchgeführt werden kann, so bitten wir Sie uns diese Zählerstände bis Montag 18. Dezember 2017 selbst zu übermitteln. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.

18.10.2017

Entwarnung - Abkochgebot in Kappishäusern ist wieder aufgehoben!

12.10.2017

Kappishäusern - Abkochgebot und zusätzliche Chlorung des Trinkwassers!

09.10.2017

falsche Werbeanrufe im Namen der Stadtwerke Neuffen AG

Leider werden momentan verstärkt Werbeanrufe von anderen Energielieferanten durchgeführt, die sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Neuffen AG ausgeben und persönliche Kundendaten am Telefon für einen Vertragswechsel erfragen.

Wir möchten ganz deutlich darauf hinweisen, dass die Stadtwerke Neuffen AG diese Anrufe nicht durchführt und auch niemanden damit beauftragt hat. Es handelt sich hier um die missbräuchliche Nutzung unseres Namens.

Bitte nennen Sie am Telefon keine persönlichen Daten wie Zähler- oder Kundennummern, falls Sie danach gefragt werden!

07.11.2016

Vorübergehend härteres Wasser in der Hochzone Neuffen

An dieser Stelle veröffentlichen wir eine Information der Landeswasserversorgung zur Abgabe von Trinkwasser mit leicht erhöhter Wasserhärte im Zeitraum vom 14. November bis 9. Dezember 2016.

Dies betrifft lediglich die Hochzone Neuffen mit folgenden Straßen:

Adolf-Feucht-Weg; Breitensteinstraße; Daimlerstraße; Eichbergstraße; Hardtweg; Im Gutedel; Jahnstraße; Kirchheimer Straße; Max-Planck-Straße; Taläckerstraße; Traubenweg; Wengertweg; Ulrichstraße zwischen Urban- und Breitensteinstraße; Urbanstraße zwischen der Kirchheimer- und Ulrichstraße

Die Landeswasserversorgung informiert
Trinkwasserhärte vorübergehend leicht erhöht

Stuttgart, 2.11.2016. Die Landeswasserversorgung (LW) stellt in der Zeit vom 14. November bis 23. Dezember 2016 das Verfahren zur Trinkwasserenthärtung im Wasserwerk Langenau um. Die seit 1989 betriebene Anlage zur langsamen Enthärtung des Trinkwassers mit der Erzeugung von hochreinem Kalkschlamm wird durch ein neues Verfahren der Schnellenthärtung mit der Herstellung von hochreinen Kalkpellets ersetzt. Die Umstellung erfolgt in einzelnen Verfahrensschritten, nämlich der Außerbetriebnahme der Langsamenthärtungsanlage und der nachfolgenden, stufenweisen Inbetriebnahme des neuen Verfahrens.

Die Verfahrensumstellung hat einen Einfluss auf die Härte des von der LW abgegebenen Trinkwassers. Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar: die Wasserhärte des Trinkwassers wird bis 13. November 12,6 Grad deutscher Härte (Härtebereich 2 bzw. „mittel“) betragen. In der Zeit vom 14. bis 25. November wird die Wasserhärte zwischen 14 und 16 Grad deutscher Härte (Härtebereich 3 bzw. „hart“) liegen. In der Zeit vom 26. November bis 9. Dezember wird sich die Wasserhärte wieder etwas reduzieren und zwischen 13 und 15 Grad deutscher Härte (Übergangsbereich zwischen Härtebereich 2 bzw. „mittel“ und 3 bzw. „hart“) liegen. In der Zeit ab 10. Dezember wird die Wasserhärte dann wieder den ursprünglichen Wert von 12,6 Grad deutscher Härte (Härtebereich 2 bzw. „mittel“) haben.

Wir bitten für diese Maßnahme um Verständnis.

26.10.2016

Ableser sind unterwegs im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuffen AG

Ab dem 2. November 2016 lesen unsere Mitarbeiter in Neuffen, Beuren, Balzholz und Kappishäusern die Zähler für die Jahresverbrauchsabrechnung ab. Lassen Sie sich bitte den Ausweis der Stadtwerke Neuffen AG zeigen und gestatten Sie dann unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den jeweiligen Zählern. Dies nimmt nur wenig Zeit in Anspruch und schützt Sie vor Unberechtigten.

Die Ableser sind werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie am Samstagvormittag unterwegs. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keiner der Mitarbeiter berechtigt ist Zahlungen entgegenzunehmen. Falls die Ablesung der Zählerdaten bei einigen Kunden nicht durchgeführt werden kann, so bitten wir Sie uns diese Zählerstände bis Montag 5. Dezember selbst zu übermitteln. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.

05.09.2016

Die zusätzliche Chlorung im Stadtteil Kappishäusern ist bereits beendet!

Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers in Kappishäusern!

07.03.2016

Die Landeswasserversorgung informiert

Trinkwasserhärte vorübergehend leicht erhöht

Die Landeswasserversorgung (LW) wird in der Zeit vom 13. bis 18. März 2016 im Wasserwerk Langenau Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen. Aufgrund dieser Arbeiten wird Ihre Kommune vorübergehend Trinkwasser mit einer Wasserhärte im Bereich von 14 bis 16 o dH (Härtebereich 3) von der Landeswasserversorgung erhalten. Üblicherweise hat das von der Landeswasserversorgung gelieferte Trinkwasser eine Wasserhärte von 12,6 °dH (Härtebereich 2). Ab dem 21. März 2016 wird dann wieder das weichere Trinkwasser mit einer Wasserhärte von 12,6 °dH verteilt.

Diese Pressemeldung betrifft nur die Hochzone in Neuffen. 

18.11.2015

Ableser sind unterwegs im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuffen AG

Ab dem 23. November 2015 lesen unsere Mitarbeiter in Neuffen, Beuren, Balzholz und Kappishäusern die Zähler für die Jahresverbrauchsabrechnung ab. Lassen Sie sich bitte den Ausweis der Stadtwerke Neuffen AG zeigen und gestatten Sie dann unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den jeweiligen Zählern. Dies nimmt nur wenig Zeit in Anspruch und schützt Sie vor Unberechtigten.

Die Ableser sind werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie am Samstagvormittag unterwegs. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keiner der Mitarbeiter berechtigt ist Zahlungen entgegenzunehmen. Falls die Ablesung der Zählerdaten bei einigen Kunden nicht durchgeführt werden kann, so bitten wir Sie uns diese Zählerstände bis Montag 21. Dezember selbst zu übermitteln.

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.

01.09.2015

Vorsicht Werbeanrufe

Im Netzgebiet der Stadtwerke Neuffen AG werden derzeit immer wieder Kunden angerufen und nach Kundendaten und Zählernummern gefragt, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Dies passiert nicht im Auftag der Stadtwerke Neuffen AG!

Sind Sie bereits angerufen worden oder haben Sie Fragen zu Lieferantenwechseln? Unter 07025 - 900 310 helfen wir Ihnen gern weiter.


Ihre Stadtwerke Neuffen AG

02.01.2014

Anpassung des Grundpreises für die Wasserversorgung

Die Stadtwerke Neuffen AG passt den Grundpreis für die Wasserversorgung in Neuffen und Kappishäusern an. In diesem Zusammenhang entfällt die Wasserbereitstellungspauschale mit Wirkung zum 31.12.2013. Rückwirkend ab 01.01.2014 gelten Leitet Herunterladen der Datei einfolgende Mess- und Verrechnungspreise.
Für Fragen steht Ihnen der Kundenservice der Stadtwerke Neuffen AG unter 07025-900310 gerne zur Verfügung.

Der Strompreis der Stadtwerke Neuffen AG ab 1. Januar 2014

Zum 1. Januar 2014 ändern sich einige von uns nicht beeinflussbare, gesetzlich vorgeschriebene Strompreisbestandteile. Als Energieversorger haben wir keinen Einfluss auf politische Entscheidungen der Bundesregierung, aber wir müssen diese berücksichtigen. Die Erhöhung der von uns nicht beeinflussbaren Strompreisbestandteile, den Abgaben und Umlagen, liegt auch 2014 wieder in einem Bereich, den wir betriebswirtschaftlich nicht auffangen können. Daher erhöhen sich die Arbeitspreise unserer Stromtarife zum 01.01.2014 um 0,93 Ct/kWh (Brutto).  Die Grundpreise bleiben unverändert.
Die einzelnen Tarife finden Sie unter der Rubrik Öffnet internen Link im aktuellen FensterStrom.

14.06.2013

Gasleitungsarbeiten in der Hebel-, Hofstettenstrasse und Auf der Stiegel in Neuffen

Ab dem 24. Juni bis voraussichtlich Ende Juli 2013 werden die SW Neuffen AG das Gasleitungsnetz in der Hebel-, Hofstettenstraße und Auf dem Stiegel erweitern.

Die Leitungsverlegung beginnt in der Hebelstraße an der Kreuzung Hebelstrasse / Krapfenäckerweg und wird über die Hofstettenstraße in Richtung Auf der Stiegel fortgeführt. Auf der Stiegel wird die Gasleitung bis zum Gebäude 34 verlegt.

Die Arbeiten finden unter halbseitiger Sperrung der Hebel-, Hofstettenstraße und Auf der Stiegel statt.

Mit baustellenbedingten Behinderungen ist daher zu rechnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und angepasste Fahrweise im Baustellenbereich.


Vielen Dank.

22.04.2013

FlexStrom-Kunden ab sofort in der Ersatzversorgung

Die etwa 30 Stromkunden der Lieferanten FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün in Neuffen und Beuren werden ab sofort von den gesetzlich vorgeschriebenen Grund- und Ersatzversorgern beliefert. Das ist die Stadtwerke Neuffen AG. Der zuständige Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH hat die Bilanzkreisverträge der Firmen FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün zum 18. April, 24 Uhr, gekündigt. Damit steht dem Verbrauch der Kunden keine Stromlieferung durch die insolventen Unternehmen gegenüber.

„Die betroffenen Kunden müssen keinen Lieferstopp befürchten. Der Strom fließt weiter“, so Betriebsleiter Bernd Döpper von den Stadtwerken. Seit 19. April, 0 Uhr, beliefert die Stadtwerke Neuffen AG die betroffenen Kunden mit Strom zu Preisen der Grund- und Ersatzversorgung. Der Stadtwerke-Kundenservice berät unter Telefon 07025-900 310 gern zu günstigeren Stromverträgen. Darüber hinaus wendet sich die Stadtwerke Neuffen AG in den nächsten Tagen mit einem Informationsschreiben an die betroffenen Kunden.

12.11.2012

Zum 01.01.2013: Neue Energiepreise für Strom

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wie Sie sicher in den vergangenen Tagen der Presse- und Fernsehberichterstattung entnehmen konnten, ist die Energiewende in Deutschland in vollem Gange. Diese hat Auswirkungen auf ihre Energiepreise. So steigt alleine die EEG-Umlage in 2013 um 47 % auf 5,28 Cent/kWh. Mit dieser Umlage werden u.a. Solar-, Windkraft- oder Biogasanlagen gefördert, die zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Stromproduktion beitragen.

Doch was bedeutet dies? In 2013 wird Strom in Deutschland teurer. Auch unsere Kunden sind davon betroffen. Dies wird deutlich, wenn man bedenkt, dass alleine über 50 % Ihres Strompreises durch staatliche Abgaben und Steuern bestimmt sind. Weitere 17 % sind staatlich regulierte Netzentgelte. In Summe ergibt dies einen Anteil von rund 68 % auf welchen wir als Ihr Energieversorger keinen Einfluß haben, der aber für die anstehenden steigenden Energiekosten für 2013 wesentlich mitverantwortlich ist.

Mit der Umstrukturierung und zunehmenden Komplexität des deutschen Energiemarktes ergeben sich zudem für Energieversorgungsunternehmen hohe Anforderungen u.a. in der Datenbereitstellung, der Vorhaltung von energiewirtschaftlichen Prognosedaten oder der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. Dies führt zu steigenden Personal- und Sachkosten, die wir, um weiter wirtschaftlich agieren zu können, zum Teil durch eine moderate Preiserhöhung kompensieren müssen. Dies betrifft nur den Arbeitspreis. Den Grundpreis halten wir im Sinne unserer Kunden weiter stabil.

Welche Steuern, Abgaben und Preise werden sich 2013 ändern?

EEG-Umlage und KWKG-Umlage
Bereits beschlossen ist die Anpassung der EEG-Umlage zum 01.01.2013. Diese Umlage geht auf das Erneuerbare Energien Gesetz zurück. Der Staat will damit den Ausbau einer regenerativen Energieerzeugung aus Wind- und Solarkraft, etc. fördern. Die Differenz aus EEG-Einnahmen und EEG-Ausgaben wird über einen bundesweit gültigen Aufschlag als „EEG-Umlage“ je kWh auf den gesamten Stromverbrauch der Stromkunden umgelegt.
Wie bereits erwähnt steigt die gesetzliche EEG-Umlage zum 01.01.2013 um 47 % von Netto 3,592 ct/kWh (Brutto 4,27 ct/kWh) auf Netto 5,277 ct/kWh (Brutto 6,28 ct/kWh).
Zusätzlich zur EEG-Umlage wird die sogenannte Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG-Umlage) erhoben. Diese steigt von 0,002 ct/kWh zum 01.01.2013 auf 0,126 ct/kWh.

Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Aus § 19 Abs. 2 der StromNEV (StromNetzEntgeltVerordnung) resultiert eine Umlage zur Entlastung der stromintensiven Industrie. Kunden, hier ausschließlich Unternehmen, mit einem sehr hohen Stromverbrauch, können eine Befreiung bzw. ein gesenktes Netzentgelt beantragen. Netzentgelte werden für den Transport des Stroms über das deutsche Stromnetz (Fernleitungsnetz und das lokale Verteilnetz) zum Kunden erhoben. Die entgangenen Erlöse werden über eine gesetzliche „Umlage nach §19 StromNEV“ auf alle Stromkunden umgelegt. Die Umlage beträgt derzeit 0,151 Ct/kWh und wird mit Wirkung zum 01.01.2013 nach Information der Übertragungsnetzbetreiber auf 0,329 Ct je kWh erhöht.

Offshore-Umlage
Im Rahmen der Energiewende wird auch das Ziel verfolgt, die Stromerzeugungsleistung von Offshore-Anlagen (Windparks vor den Küsten) bis zum Jahr 2030 auf 25 Gigawatt zu erhöhen. Aktuelle Verzögerungen bei der Anbindung der Windparks an das Stromnetz führen zu entgangenen EEG-Vergütungen. Der Entschädigungsanspruch für diese entgangenen Vergütungen sollen ab 2013 über eine neue, staatlich initiierte, gesetzliche „Offshore-Umlage“ auf die Stromkunden umgelegt werden. Die genaue Höhe der Umlage wird voraussichtlich Ende 2012 festgelegt. Sie soll 0,25 ct/kWh nicht übersteigen.

Arbeitspreis ab 01.01.2013
Unserer Arbeitspreis für Haushaltsstrom wurde letztmals in 2009 angepasst. Die steigenden Verwaltungskosten aufgrund der gestiegenen Anforderungen durch die Energiemarktliberalisierung konnten wir bisher immer kompensieren. Um weiterhin wirtschaftlich und serviceorientiert zu arbeiten, werden wir unsere Arbeitspreise im Strom zum 01.01.2013 um 0,7 ct/kWh erhöhen.

Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der ab 01.01.2013 gültigen Strompreise unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Preisanpassungen.

Strom für Öffnet internen Link im aktuellen FensterPrivatkunden und für Öffnet internen Link im aktuellen FensterGewerbekunden
Heizstrom für Öffnet internen Link im aktuellen FensterPrivatkunden und für Öffnet internen Link im aktuellen FensterGewerbekunden

Für die gesetzlichen Abgaben, Umlagen, Steuern und Netzentgelte können wir keine Preisgarantie abgeben. Über weitere Preisanpassungen dieser Bestandteile informieren wir Sie.

Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber Ihnen bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Sollten Sie mit der genannten Preisanpassung nicht einverstanden sein, können Sie Ihren Strom-Vertrag schriftlich unter Berufung auf diese Preisanpassung zum 31. Dezember 2012 kündigen.

Wenn gewünscht, können Sie uns zum 31.12.2012 eine Zählerstandsmeldung zukommen lassen, welche wir dann bei der Abgrenzung der Preisänderung berücksichtigen.

Haben Sie Fragen? Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch künftig vor Ort in Neuffen persönlich zu Verfügung. Sollte Ihnen ein persönlicher Besuch nicht möglich sein, erreichen Sie uns telefonisch unter 07025/90031-0 oder per Fax unter 07025/90031-13 oder Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailper Email.


Ihre Stadtwerke Neuffen AG

15.10.2012

EEG-Umlage 2013 beträgt 5,277 Cent pro Kilowattstunde

Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichen EEG-Umlage für 2013


15. Oktober 2012, Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart - Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) veröffentlichen heute die Prognose der 2013 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage für das Jahr 2013.

Die ÜNB haben im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen durch unabhängige Gutachter die EEG-Umlage 2013 ermittelt. Insgesamt ergibt sich ein Umlagebetrag von 20,36 Milliarden Euro. Darin enthalten ist ein Nachholbetrag für die vergangenen zwölf Monate von knapp 2,6 Milliarden Euro, der die Differenz zwischen den im Vorjahr prognostizierten und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausgleicht.

Die EEG-Umlage ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Dies bedeutet, dass die Verbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor im Jahr 2013 mit 5,277 ct/kWh beitragen. Damit liegt die EEGUmlage im Jahr 2013 knapp 47 Prozent über Vorjahresniveau (3,592 ct/kWh).

Hauptfaktoren für die diesjährige Erhöhung der EEG-Umlage im Vergleich zum Vorjahr sind:

  • Für das Jahr 2013 wird erneut eine deutlich steigende Einspeisung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen bei gleichzeitig geringeren Vermarktungserlösen je Megawattstunde prognostiziert, insbesondere im Bereich Wind, Photovoltaik und Biomasse. Im Vergleich zur Umlage 2012 führt dies zu einer Erhöhung um knapp 0,35 ct/kWh (Photovoltaik), 0,30 ct/kWh (Wind) und knapp 0,25 ct/kWh (Biomasse).

  • Die Unterdeckung des sog. EEG-Kontos betrug zum 30.09.2012 knapp 2,6 Milliarden Euro und wurde bei der Kalkulation der Umlage für 2013 insgesamt mit umgerechnet knapp 0,7 ct/kWh berücksichtigt, wobei der Anstieg von 2012 auf 2013 0,5 ct/kWh betrug. In der Umlage 2012 betrug dieser Nachholbetrag rund 0,2 ct/kWh.

 
Weiterer Kostenbestandteil der EEG-Umlage ist die Berücksichtigung von erheblichen Schwankungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien und den dadurch nur schwer kalkulierbaren Vergütungszahlungen. So führen beispielsweise besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung von Photovoltaikanlagen, als im Durchschnitt zu erwarten. Zur Reduktion der aus diesen zunehmenden Unsicherheiten resultierenden Risiken ist vom Gesetzgeber eine sog. Liquiditätsreserve vorgesehen, die sich 2013 in einer Erhöhung von 0,3 ct/kWh auswirkt.

Besonders energieintensive Betriebe können unter gewissen Voraussetzungen eine reduzierte EEG-Umlage in Anspruch nehmen. Diese Regelung wird zum 1.1.2013 ausgeweitet und führt zu einer Erhöhung der Umlage um 0,14 ct/kWh, die bereits in den oben genannten Daten enthalten ist.

Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, welche den gesetzlichen Auftrag hat, die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung, Weitergabe der EEG-Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen zu überwachen sowie die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln.

Weitere Informationen unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.eeg-kwk.net.

01.07.2012

Bekanntmachung des Grundversorgers Strom

gemäß § 36 (2) EnWG

 

Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung für Strom sind wir verpflichtet, den Grundversorger für Haushaltskunden* zum Stichtag 1. Juli in einem Drei-Jahres-Rhythmus zu ermitteln und im Internet zu veröffentlichen.

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde zum 01.07.2012 der Grundversorger Strom für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und die Feststellung der zuständigen Behörde mitgeteilt:

Grundversorger für das Stromnetz der Stadtwerke Neuffen AG zum 01.07.2012 ist seit der letztmaligen Feststellung zum 01.07.2009 unverändert die Stadtwerke Neuffen AG, Bahnhofstraße 32, 72639 Neuffen.

Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Neuffen AG gilt bis zum 31.12.2015. Die nächste Feststellung des Grundversorger erfolgt zum 01.07.2015.

*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

01.07.2012

Bekanntmachung des Grundversorgers Gas

gemäß § 36 (2) EnWG

 

Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung für Gas sind wir verpflichtet, den Grundversorger für Haushaltskunden* zum Stichtag 1. Juli in einem Drei-Jahres-Rhythmus zu ermitteln und im Internet zu veröffentlichen.

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde zum 01.07.2012 der Grundversorger Gas für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und die Feststellung der zuständigen Behörde mitgeteilt:

Grundversorger für das Gasnetz der Stadtwerke Neuffen AG zum 01.07.2012 ist seit der letztmaligen Feststellung zum 01.07.2009 unverändert die Stadtwerke Neuffen AG, Bahnhofstraße 32, 72639 Neuffen.

Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Neuffen AG gilt bis zum 31.12.2015. Die nächste Feststellung des Grundversorger erfolgt zum 01.07.2015.

*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

21.12.2011

Hinweis zum Schutz der Wasserleitungen vor Frost

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit müssen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frostschäden getroffen werden.

Die Stadtwerke Neuffen AG empfehlen deshalb folgende Maßnahmen:

  1. Mit Eintritt größerer Kälte sind undichte Fenster und ins Freie führende Türen von Kellern, in denen Wasserzähler und Wasserversorgungsleitungen untergebracht sind, frostsicher zu schützen.

  2. Der Hausbesitzer oder dessen Beauftragter soll sich von der Gangbarkeit und Dichtheit der Hauptabsperrvorrichtung (Ventil, Schieber, Hahn) im Keller überzeugen. Werden Mängel festgestellt, so sind die Stadtwerke zu benachrichtigen.

  3. Bei nur gelegentlicher Wasserentnahme ist es zweckmäßig, die Hauptabsperrvorrichtung zu schließen und die Verteilungsleitungen zu entleeren. Alle Zapfstellen sind bis zur völligen Entleerung der Leitungen zu öffnen und nach Auslaufen des Wassers sofort wieder zu schließen. Leerlaufventile an den Absperrvorrichtungen oder besondere Leerlaufventile an Verteilungsleitungen im Keller sind jedoch während der Absperrzeit offen zu halten.

  4. Leitungen in Gartenanlagen sowie in unbewohnten und frostgefährdeten Räumen sind außer Betrieb zu setzen und zu entleeren.

  5. Wasserzähler in Schächten und frostgefährdeten Räumen sind mit wärmeisolierenden Stoffen wie Stroh, Glaswolle und dergleichen zu umwickeln. Eine leichte Bedienung der Absperrvorrichtung muss dabei gewährleistet bleiben.

  6. Wird in einer Anlage während der Wintermonate kein Wasser benötigt (z.B. Gartengrundstück), so ist die Stadtwerke Neuffen AG auf Antrag bereit, gegen Entrichtung des Unkostenbeitrages den Wasserzähler vor Eintritt der Frostperiode auszubauen und im Frühjahr wieder zu setzen.

  7. Bei Wiederinbetriebnahme der Hauswasseranlage sind sämtliche Leerlaufventile im Keller zu schließen. Das Wasser darf nur langsam einfließen. Für vollkommene Entlüftung ist hierbei zu sorgen.

  8. Eingefrorene Waschbecken oder Klosette dürfen nur mit lauwarmen Wasser aufgetaut werden. Sind Leitungen eingefroren, so sollte mit dem Auftauen nur ein Fachmann betraut werden. Mit Lötlampen ist Vorsicht geboten; in der Hand eines Nichtfachmannes können damit beträchtliche Schäden angerichtet werden. Besser ist es, in solchen Fällen einen Vertragsinstallateur der Stadtwerke Neuffen AG heranzuziehen.

  9. Frostschäden an Hausanschlussleitungen und Wasserzählern dürfen nur durch Beauftragte der Stadtwerke Neuffen AG, die unverzüglich unter der Rufnummer 07025/900310 zu verständigen sind, beseitigt werden.


Die Stadtwerke Neuffen AG bitten die Abnehmer, diese Hinweise sowohl im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten. Für Frostschäden, die infolge Nichtbeachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen eintreten, haftet der Kunde.

Stadtwerke Neuffen AG
Werkleitung

14.11.2011

Weitere klimafreundliche Produkte

Bereits seit dem 01.04.2011 beliefern wir unsere Kunden auf Wunsch mit Öffnet internen Link im aktuellen FensterAquastrom.
Ein Produkt zu 100 % regenerativ und emissionsfrei aus Wasserkraft im Rheinkraftwerk Wyhlen erzeugt.

Ab dem 01. Januar 2012 liefern die Stadtwerke Neuffen AG zusätzlich weitere klimafreundliche Produkte:

Öffnet internen Link im aktuellen FensterBioGAS PLUS 10 (Erdgas mit 10 % Biogasanteil)
 
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBioGAS PLUS 30 (Erdgas mit 30 % Biogasanteil)

Ob Hausbesitzer oder Mieter, mit Biogas tragen Sie zur Verbesserung des Klimas bei. Dieses Angebot mit den Tarifen erfüllt die aktuelle Gesetzeslage(EEWärmeG), den Wärmebedarf mit mindestens 10 % aus erneuerbaren Energien zu decken.

14.11.2011

Neue Strompreise für Heizstrom ab 01. Januar 2012

Seit dem 01.12.2006 konnten wir Sie über den Zeitraum von 5 Jahren ohne Preiserhöhung mit Heizstrom beliefern.

Aufgrund des Preisanstieges an den Beschaffungsmärkten und den staatlichen Abgaben zur Förderung regenerativer Energien sehen wir uns nun leider gezwungen, eine Preisanpassung ab dem 01.01.2012 vorzunehmen.

29.09.2011

Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens Stadtkern

Die Stadtwerke Neuffen AG betreibt auf dem Kindergarten Stadtkern in der Löwengasse in Neuffen eine Photovoltaikanlage.

Den Link zur Überwachung der Anlage finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

08.09.2011

Energietag Baden-Württemberg 2011 am 25.September in Neuffen

Unter dem Motto „Zukunft erleben“, beteiligt sich die Stadt Neuffen am 25. September 2011 mit einer gemeinsamen Aktion der Stadtwerke Neuffen AG, Strumberger Solartechnik, Firma Re-Enco, Schwickert Elektrotechnik Beuren und Eder Elektrotechnik am fünften Energietag Baden-Württemberg.

 

Schirmherr Bürgermeister Matthias Bäcker lädt Sie recht herzlich dazu ein!

 

Zukunft erleben in Neuffen!

Jung und Alt sind am 25.09.2011 eingeladen, sich in der Zeit von 13 – 17 Uhr, im Kindergarten Stadtkern, Löwengasse 12 rund um das Thema Energiesparen und Erneuerbare Energien zu informieren.

Erleben Sie die Zukunft mit einem interessanten und abwechslungsreichen Programm zum Thema Energie:

  • Zukunft Energie – Notwendigkeit erneuerbaren Energien
  • Überblick Sonne, Wind, Geothermie, Wärmepumpe
  • Photovoltaik Anlagen am Beispiel Kindergarten Löwengasse
  • Technische Varianten der Netzeinspeisung – Eigenverbrauch
  • Qualität der Materialien und Montage
  • Rentabilität: Kosten – Ertrag
  • Investition und langfristige Betriebskosten
  • Zukunft: Steuerung und Speichertechnik zur Verbesserung des Eigenverbrauchs
  • Geothermie – Wärmepumpen am Beispiel Energiehaus Schwickert in Beuren


Besonders haben wir an die Kinder als zukünftige Verbraucher gedacht und wollen gemeinsam mit ihnen spielerisch

„Energiephänomene entdecken“!


Für das leibliche Wohl ist ebenso bestens gesorgt.

Energie und Klimaschutz betreffen uns alle. Mit dem Energietag wollen wir Bürger auf die Wichtigkeit von Energiesparen und der Erneuerbaren Energien hinweisen, dafür begeistern und konkrete Lösungsansätze bieten. Für jeden ist etwas geboten – deswegen freuen wir uns über zahlreichen Besuch“, unterstreicht Bürgermeister Matthias Bäcker die Einladung.


Das Energieprogramm für’s ganze Land

Der Energietag Baden-Württemberg ist eine landesweite Energiekampagne unter Federführung des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Die Gesamtkoordination obliegt hierbei dem Informationszentrum Energie.

Weitere Informationen zum Energietag Baden-Württemberg sowie zum Thema Energiesparen und Erneuerbare Energien erhalten Sie unter

 Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.energietag-bw.de.

01.06.2011

Zwischenablesung durch unsere Mitarbeiter

Eine Systemumstellung erfordert die Zwischenablesung Ihrer Zählerstände.

Unsere Mitarbeiter werden in der Zeit vom 20. – 27.06.2011 die Zählerstände direkt vor Ort ablesen. Wir bitten Sie, die Zählerplätze leicht zugänglich zu halten.

Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis danken wir Ihnen.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

01.04.2011

Strom aus Wasserkraft - 100 % regenerativ und emissionsfrei

Wir möchten Ihnen schon heute mitteilen, dass wir Ihnen ab Mitte April unser neues Produkt AquaStrom aus Wasserkraft anbieten können. Die Preisblätter werden wir in den nächsten Tagen veröffentlichen.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

11.01.2011

Änderungen auf Ihrer Stromrechnung ab dem 01.01.2011

Wir möchten Sie auf die neuen gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkung auf Ihre Stromrechnung im Jahr 2011 hinweisen.

Wegfall der Stromsteuerermäßigung

Ab dem 1. Januar 2011 werden alle Kunden mit der vollen Stromsteuer von 2,05 Ct/kWh abgerechnet. Eine Rückerstattung für das produzierende Gewerbe kann beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Die Stromsteuererlaubnisscheine, die zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit verlieren, werden wir bis auf weiteres verwahren. Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Hauptzollamt.

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wird im Jahr 2011 von 2,047 Ct/kWh auf 3,53 Ct/kWh netto angehoben. Grund sind die erheblich gestiegenen Kosten für die Förderung von Ökostrom, die per Gesetz auf den Verbraucher umgelegt werden. Die Umlage zur Förderung regenerativer Energien wird jährlich neu berechnet und macht gegenüber der alten Umlage einen Sprung um 70%.

KWK-Umlage

Die gesetzliche KWK-Umlage wird vom Verteilnetzbetreiber über das Netznutzungsentgelt weitergegeben. Die Umlage für 2011 sinkt von 0,13 Ct/kWh um 0,10 Ct/kWh netto. Somit ergibt sich für das Jahr 2011 ein Abschlagswert von 0,03 Ct/kWh für alle Endverbraucher.


Ihre Stadtwerke Neuffen AG

10.01.2011

Wichtige Informationen zu Ihrer Stromsteuer

Es fällt uns nicht leicht, doch leider haben wir heute erneut schlechte Nachrichten für Sie. Sie haben es vielleicht bereits aus der Presse oder über Ihren Berufsverband erfahren: ab 1. Januar 2011 entfällt das „Erlaubnisscheinverfahren“ nach § 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 StromStG. Danach können Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nicht mehr wie bisher Strom zum reduzierten Stromsteuersatz erhalten – von dieser Regelung haben auch Landwirtschaftsbetriebe profitiert. Leider wird diese gesetzliche Änderung auch Auswirkungen auf Sie haben. Ändern können wir diesen Umstand zwar nicht, dennoch möchten wir Sie umfassend darüber informieren, damit Sie bestmöglich vorbereitet sind.


Was bedeutet diese gesetzliche Änderung für Sie?

Bisher haben wir Ihnen durch Ihren vom Hauptzollamt geprüften „Erlaubnisschein“ einen verminderten Stromsteuersatz pro Kilowattstunde berechnet. Doch leider haben Bundesregierung und Bundesrat mit Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes für 2011 beschlossen, dass diese Erlaubnisse zum 31. Dezember 2010 erlöschen. Dadurch fällt auch für Sie ab diesem Jahr die Stromsteuer in voller Höhe an. In Zahlen heißt das, dass wir Ihnen 2,05 Cent/kWh anstatt der bisher ermäßigten 1,23 Cent/kWh in Rechnung stellen müssen. Diesen Differenzbetrag müssen wir dann in vollem Umfang an das Hauptzollamt abführen.


Welche Möglichkeiten haben Sie in der Zukunft?

Eine Entlastung bei der Stromsteuer können Sie in Zukunft nur noch unter gewissen Voraussetzungen rückwirkend beim Hauptzollamt beantragen.


Was ist sonst noch wichtig?

Die Änderungen der Bundesregierung kann niemand vorhersehen – und dass Sie durch die vorausgehende Preisanpassung nun noch mehr verärgert sind, können wir verstehen. Dennoch unterstützen wir Sie, wo wir im Rahmen unserer Möglichkeiten können: Um Nachzahlungen am Jahresende weitestgehend zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen daher, Ihren Abschlagsbetrag anzupassen. Gerne beraten wir Sie hierzu telefonisch – ein Anruf genügt.


Haben Sie noch Fragen?

Unter der Servicenummer 07025 900310 stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Ihre Stadtwerke Neuffen AG

06.12.2010

Ablesekarten

Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,

Anfang Dezember wurden die Ablesekarten für die Jahresschlussrechnung 2010 versandt.

Wir bitten Sie, falls Sie noch keine Ablesekarte erhalten haben, uns Ihre Zählerstände telefonisch, per Fax oder online bis 16.12.2010 mitzuteilen. Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung herzlichen Dank.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und starten Sie mit uns gesund ins Neue Jahr 2011.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG 

15.11.2010

Mitteilung an unsere Kunden

Der Gesetzgeber fördert mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien wie Sonnen- und Windenergie sowie Biomasse. In den vergangenen Jahren ist der Anteil erneuerbarer Energien deutlich angestiegen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz und bedeutet aber auch steigende Strompreise. Die EEG-Umlage erhöht sich zum 01. Januar 2011 von 2,047 ct /kWh (netto) auf 3,530 ct /kWh (netto).

Gleichzeitig senkt der Gesetzgeber die Umlage aus dem „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWKG) zum 01. Januar 2011 von 0,130 ct /kWh (netto) auf 0,030 ct /kWh (netto).

Wir geben nur die vom Gesetzgeber geforderten gesetzlichen Umlagen an unsere Kunden weiter.

Die neuen Preisblätter finden Sie auf unserer Homepage unter Öffnet internen Link im aktuellen Fensterwww.stadtwerke-neuffen-ag.de.
Zusätzlich werden wir diese im „Neuffener Anzeiger“ und im „Beurener Mitteilungsblatt“ veröffentlichen.

Unsere Kunden profitieren davon, dass die Stadtwerke Neuffen AG vor Ort präsent ist. Servicetechniker der Stadtwerke sind schnell vor Ort, wenn eine Störung im Netz auftritt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

02.06.2010

Die Stadtwerke Neuffen AG informieren über geänderte Wasserpreise ab 01. Juli 2010

Die Sicherstellung und zuverlässige Versorgung der Stadt Neuffen erfordern laufende Investitionen in den techn. Anlagen der Trinkwasserversorgung.

Es ist deshalb für uns unumgänglich zum 01.07.2010 eine Preisanpassung

von netto 1,97 €/m³
auf netto 2,12 €/m³
zuzügl. 7% MwSt

vorzunehmen.

Ihre Zählerstände zum 30.06.2010 teilen Sie uns bitte bis spätestens 09.07.2010 schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mit. Erfolgt Ihrerseits zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung, wird der Zählerstand maschinell ermittelt.

Die monatlichen Abschlagszahlungen werden nicht automatisch angepasst. Auf Wunsch können diese jedoch auch zu diesem Zeitpunkt geändert werden.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

02.01.2010

Die Stadtwerke Neuffen AG informieren über geänderte Öffnungszeiten ab 02. Januar 2010 wie folgt:

Mo. - Fr.vormittags von08.00 - 12.00 Uhr
Do.nachmittags von13.00 - 17.00 Uhr

Für diese Maßnahme bitten wir um Ihr Verständnis.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

18.12.2009

Wichtige Information an die Kunden der Stadtwerke Neuffen AG

Sehr geehrte Kundin
Sehr geehrter Kunde,

Anfang Dezember wurden die Ablesekarten für die Jahresschlussrechnung 2009 versandt.

Wir bitten Sie, falls Sie noch keine Ablesekarte erhalten haben, uns Ihre Zählerstände telefonisch, per Fax oder online bis 23.12.2009 mitzuteilen. Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung herzlichen Dank.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und
starten Sie mit uns gesund ins Neue Jahr 2010.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

18.12.2009

Kundeninformation - monatliche Abschlagsanforderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den zurückliegenden Jahren haben Sie von uns für jeden Monat eine Abschlagsrechnung erhalten.

Aufgrund des hohen Verwaltungs- und Kostenaufwandes werden wir diesen monatlichen Versand einstellen. Information über die Höhe des monatlichen Abschlagbetrages, sowie die Fälligkeitstermine zur Zahlung für das Jahr 2010, entnehmen Sie bitte der Jahresschlußrechnung 2009, die Ihnen im Januar 2010 zugestellt wird. Falls Sie uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir beigefügtes Formular ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurückzusenden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung.

Ihre Stadtwerke Neuffen AG

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