
Sie wünschen sich alle Preisinformationen stets transparent und leicht nachvollziehbar? Bei uns können Sie sich sicher sein, dass wir Sie über alle Änderungen rechtzeitig und verständlich informieren.
Das Gesetz gibt hierbei den Rahmen vor und hat in der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in §24, Absatz 4 geregelt, dass Preisänderungsklauseln die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen müssen.
In den vertraglichen Preisbestimmungen der Stadtwerke Neuffen AG (veröffentlicht ab 01.01.2027) ist beschrieben, wie die Anpassung Ihres Fernwärmepreises automatisch erfolgt. Die einheitliche Berechnung stellt sicher, dass steigende aber auch sinkende Kosten der Wärmebereitstellung in den Preis für Endkunden und Endkundinnen eingehen. Es kommen entsprechende Preisänderungsklauseln gemäß AVBFernwärmeV zur Anwendung. Hierbei wird die Entwicklung der vertraglichen Preisindizes berücksichtigt – überwiegend handelt es sich um Werte des Statistischen Bundesamtes. Die Quellen zu den Preisindizes werden in den Preisbestimmungen eindeutig benannt.
Wir informieren Sie selbstverständlich regelmäßig schriftlich über die Preisanpassungen. Damit Sie stets den Überblick behalten, werden auf dem Preisblatt alle relevanten Preisindizes angedruckt.