Stadtwerke Neuffen AG

AquaStrom - Ihr aktiver Beitrag zum Umweltschutz

Wasser ist ein natürliches Geschenk des Himmels und somit die perfekte Quelle für erneuerbare Energie. Die Stromgewinnung geschieht im Einklang mit der Natur.

Wer Strom aus Wasserkraft nutzt, leistet einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und fördert gleichzeitig die Errichtung weiterer umweltfreundlicher Stromerzeugungsanlagen.
  

Woher kommt unser AquaStrom?

Unser Ökostrom wird im Rheinkraftwerk Wyhlen produziert. Verteilt wird er an alle Kunden der Stadtwerke Neuffen AG, die dieses Produkt bestellt haben. Das Wasserkraftwerk Wyhlen ist Teil des Zwillingskraftwerks Augst-Wyhlen. Beide Kraftwerke verbindet ein gemeinsam betriebenes Stauwehr.
Auf dem Dach des Maschinenhauses Wyhlen ist seit 1999 eine Solaranlage von rund 700 m2 Größe installiert. Wyhlen ist damit das erste regenerative Doppelkraftwerk Europas.
  

100 % regenerativ und emissionsfrei!

Der Strom für unser Produkt AquaStrom ist rein aus Wasserkraft und hundertprozentig regenerativ und emissionsfrei erzeugt. Er wird laufend vom TÜV Nord überprüft. Durch diese Überwachung wird zum einen sichergestellt, dass AquaStrom garantiert aus reiner Wasserkraft stammt. Zum anderen, dass er in ausreichender Menge für Sie produziert wird.

STW AquaStrom 2023-24

Preise gültig ab 01.01.2023 bis zum 31.12.2024

Anpassung zum 01.01.2024 durch steigende Netzentgelte und Umlagen

STW AquaStrom
NettopreiseBruttopreise
Tagstrom (HT/ET)38,36745,657ct/kWh
Nachtstrom (NT)36,65743,622ct/kWh
GrundpreiseNettopreiseBruttopreise
Eintarifzähler78,5093,42€/Jahr
Zweitarifzähler101,90121,26€/Jahr


Preisblatt 2024

Preisblatt 2023

Preisstand ist der 01.01.2023. Änderungen (Senkung/Erhöhung) der gesetzlichen Vorgaben für Strom- und Umsatzsteuer, der Netzentgelte sowie rechtliche Vorgaben aus dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG), der §19-Strom-NEV-Umlage, der Offshore-Umlage, der Umlage aus der Verordnung für abschaltbare Lasten und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der Konzessionsabgabe sowie die Einführung neuer Steuern, Umlagen und Abgaben werden unmittelbar weiter berechnet.