Der in der Verbrauchsabrechnung aufgeführte Verrechnungs-Brennwert ist notwendig, um die vom Gaszähler gemessenen Kubikmeter Gas in Kilowattstunden (thermische Abrechnung) umzurechnen.
Die Nettopreise beinhalten die Energiesteuer auf Erdgas in Höhe von 0,55 Ct/kWh.
Bei Belieferung an Tarifkunden werden folgende Konzessionsabgaben an die Stadt Neuffen und an die Gemeinde Beuren abgeführt:
ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,61 Ct/kWh
sonstige Tariflieferungen 0,22 Ct/kWh
die Belieferung von Sondervertragskunden 0,03 Ct/kWh
Die Nettopreise beinhalten das für die Nutzung des Erdgasverteilnetzes zu entrichtende Netzentgelt.
Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.
Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Neuffen AG die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Der Grundversorgungstarif bildet dabei den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Für Gewerbekunden ab 10.000 kWh besteht zur Grundversorgung laut EnWG keine gesetzliche Verpflichtung.
Für Geschäftskunden bieten wir einen Sondertarifvertrag an.
Sofern ein schriftlicher Vertrag über das Sonderprodukt nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Grundversorgungstarif) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.
Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Aktuell gibt es bei den Lieferungen aus Russland keinerlei Einschränkungen. Der Druck in den Leitungen liegt im garantierten Niveau.
Hinweis:
Vorübergehend versorgte Anlagen und weiterführende Leistungen werden von der Stadtwerke Neuffen AG in der Funktion des Netzbetreibers erbracht. Unsere angebotenen Produkte bleiben in diesem Fall unberührt. Weiterführende Information finden Sie hier.
Gemäß der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) wird für gewerbliche Anwender von Erdgas auf das Sicherheitsdatenblatt hingewiesen.
Das Gassicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), § 6 GefStoffV finden Sie hier.