Nach den Vorschriften des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) sind die Stromnetzbetreiber zum vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und zur vorrangigen Abnahme dieses Stromes von den Anlagenbetreibern und zur Vergütung des abgenommenen Stromes nach im Gesetz geregelten Preisen verpflichtet.
Die gesetzliche Grundlage für das ab 01.01.2009 gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2009) finden Sie nachfolgend:
Für Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, gilt teilweise noch die alte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2004 (EEG2004), die Sie nachfolgend finden:
Für Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2004 in Betrieb genommen wurden, gilt teilweise noch die alte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2000 (EEG2000), die Sie nachfolgend finden:
Check-Liste notwendige Unterlagen
Anfrageformular Photovoltaikanlage
Inbetriebsetzungsprotokoll nach VDE AR 4105 Erzeugungsanlage
Inbetriebsetzungsprotokoll nach VDE AR 4105 Speicher
Einbaubericht für kundeneigenen Zähler bei EEG- und KWKG-Einspeisung
Datenblatt für die abgesetzte Antenne zu unserem Funkrundsteuerempfänger für das EEG Einspeisemanagement (Kurzbeschreibung Aktivantenne)
Nachfolgend finden Sie diverse in unserem Netzgebiet geltende Messkonzepte.
Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung dieser Anlagen zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms nach EEG verpflichtet.
Seit dem 31.01.2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) in Betrieb und löst das PV-Meldeportal ab. Die Meldepflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind seitdem ausnahmslos über das MaStR-Webportal unter folgendem Link zu erfüllen.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Fragen zur Meldung von PV-Anlagen können an die Bundesnetzagentur gerichtet werden:
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de.