Stadtwerke Neuffen AG

Strom

Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung für gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf

Das aktuell gültige Preisblatt finden Sie hier.  

Wortlaut zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung

Die Stromlieferung erfolgt, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, nach der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen der Grundversorgung" vom 26. Oktober 2006.

Öffnet externen Link in neuem FensterStromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Belieferung von Nicht-Haushaltskunden mit Strom und Gas in der Ersatzversorgung

Für Neukunden, die keine Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz sind, gelten in der Ersatzversorgung mit Strom und Gas ab dem 1. November 2021 die folgenden Preise.
Die Preisänderung erfolgt aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungskosten. Ferner fließen bei Strom auch die steigenden Netzentgelte und die sinkenden staatlichen Umlagen und Abgaben in die neuen Preise mit ein. Für Bestandskunden in diesen Tarifen gelten die Preise ab dem 1. Dezember 2021.

 

Preisübersicht für Anlagen in der Ersatzversorgung Strom mit registrierender Lastgangmessung, gültig ab 1. Januar 2022 

NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis HT und NT (Cent/kWh)82,7598,47
Leistungspreis (€/kW und Jahr)19,6723,41
Grundpreis (€/Jahr)1.376,101.637,56

 

Preisübersicht für Anlagen in der Ersatzversorgung Gas mit registrierender Lastgangmessung, gültig ab 1. Januar 2022

NettopreiseBruttopreise
Arbeitspreis (Cent/kWh)19,9523,74
Leistungspreis (€/kW und Jahr)22,0026,18
Grundpreis (€/Jahr)416,67495,84

 

Nähere Informationen zu den Tarifen finden Sie in dieser Veröffentlichung.

 

 

Netznutzung

Mit den Stromrechnungen ab Februar 2006 informieren die Stadtwerke Neuffen ihre Kunden zusätzlich darüber, welchen Anteil das Netznutzungsentgelt am Netto-Rechnungsbetrag hat. Das Netznutzungsentgelt setzt sich zusammen aus:

  • Netzentgelten wie z. B. Leistungs-, Grund- und Arbeitspreisen,
  • Entgelten für Messung und Abrechnung,
  • der Konzessionsabgabe und
  • der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)-Umlage