Das aktuell gültige Preisblatt finden Sie hier.
Wortlaut zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung
Die Stromlieferung erfolgt, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, nach der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen der Grundversorgung" vom 26. Oktober 2006.
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Für Neukunden, die keine Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz sind, gelten in der Ersatzversorgung mit Strom und Gas ab dem 1. November 2021 die folgenden Preise.
Die Preisänderung erfolgt aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungskosten. Ferner fließen bei Strom auch die steigenden Netzentgelte und die sinkenden staatlichen Umlagen und Abgaben in die neuen Preise mit ein. Für Bestandskunden in diesen Tarifen gelten die Preise ab dem 1. Dezember 2021.
Preisübersicht für Anlagen in der Ersatzversorgung Strom mit registrierender Lastgangmessung, gültig ab 1. Januar 2022
Nettopreise | Bruttopreise | |
Arbeitspreis HT und NT (Cent/kWh) | 82,75 | 98,47 |
Leistungspreis (€/kW und Jahr) | 19,67 | 23,41 |
Grundpreis (€/Jahr) | 1.376,10 | 1.637,56 |
Preisübersicht für Anlagen in der Ersatzversorgung Gas mit registrierender Lastgangmessung, gültig ab 1. Januar 2022
Nettopreise | Bruttopreise | |
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 19,95 | 23,74 |
Leistungspreis (€/kW und Jahr) | 22,00 | 26,18 |
Grundpreis (€/Jahr) | 416,67 | 495,84 |
Nähere Informationen zu den Tarifen finden Sie in dieser Veröffentlichung.
Mit den Stromrechnungen ab Februar 2006 informieren die Stadtwerke Neuffen ihre Kunden zusätzlich darüber, welchen Anteil das Netznutzungsentgelt am Netto-Rechnungsbetrag hat. Das Netznutzungsentgelt setzt sich zusammen aus: