Stadtwerke Neuffen AG

Zertifikate

Aufgrund des Beschlusses BK6-21-282 der Bundesnetzagentur sind alle Marktpartner der Sparten Strom und Gas verpflichtet, die Marktkommunikation über den Übertragungsweg AS4 (Applicability Statement 4) durchzuführen, so dass EDIFACT-Nachricht über andere Übertragungswege durch die Stadtwerke Neuffen AG nicht mehr verarbeitet werden.

Lieferant Strom:edifact.neuffen.lf.strom
Lieferant Gas:edifact.neuffen.lf.gas
BKV:edifact.neuffen.bkv
Lieferant Clearing:clearing.neuffen
VNB Strom:edifact.neuffen.vnb.strom
VNB Gas:edifact.neuffen.vnb.gas
MSB:edifact.neuffen.msb
VNB Clearing:clearing.neuffen.netz

 

gültig bis 21.09.2024: 
Lieferant Neuffen & VNB Neuffen 

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (USt 1 TH)

gültig bis 08.08.2027

gültig bis 18.08.2024

gültig bis 30.09.2021

Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes (§ 4 StromStG)

Leitet Herunterladen der Datei einErlaubnisschein

Nachweis für Lieferer von Erdgas (§38 Abs. 3 Energiesteuergesetz als Lieferant von Erdgas und § 78 Abs. 4 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung - EnergieStV)

Leitet Herunterladen der Datei einNachweis für Lieferer von Erdgas

abweichender Datenaustausch

Die Stadtwerke Neuffen AG macht im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (Az.: BK6-06-009) Gebrauch. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.

EDIFACT-Nachrichtenversionen Netz

Die Nachrichtenformate sind in der jeweiligen gültigen Fassung der Bundesnetzagentur (siehe Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.edi-energy.de) mit dem Netzbetreiber auszutauschen.

Die Übermittlung der EDIFACT-Nachrichten erfolgt mit Verschlüsselung und fortgeschrittener Signatur.